Rederecht sollten wir auch den Stadtbezirksbeiräten zubilligen

Birgitt Mai

In Anbetracht der bereits fortgeschrittenen Zeit und der noch vor uns liegenden Tagesordnung möchte ich nur kurz auf unsere Änderungsanträge eingehen. Zur Drucksache 2216 hat unsere Fraktion folgenden Ergänzungsvorschlag:

Dem in der Anlage 1 zu beschließenden Punkt 4.2 Verfahren soll  ein weiterer Passus als Ergänzung hinzugefügt werden: „Ein vom Stadtbezirksbeirat zu benennendes Mitglied erhält zu diesem Tagesordnungspunkt der Ratsversammlung Rederecht .“

Jedem Einreicher eines Antrages wird zugestanden, seinen Antrag zu begründen und in der Debatte dazu zu sprechen. Dieses Rederecht sollten wir auch den Stadtbezirksbeiräten zubilligen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Gleichzeitig möchte ich zur Drucksache V/2017 „Geschäftsordnung für die Stadtbezirksbeiräte“  folgenden Ergänzungsvorschlag unterbreiten:

§1 , unter 3. ergänzen durch Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte an den Sitzungen des

Stadtbezirksbeirates mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht teilzunehmen.

§ 3 wiederum im letzten Satz durch Ortschaftsräte zu ergänzen.

Zur Begründung: In § 23 der Hauptsatzung „Gliederung des Stadtgebietes“ wird das Stadtgebiet in 10 Stadtbezirke eingeteilt. Die jeweiligen Ortsteile mit den dazugehörigen Ortschaftsräten sind diesen zugeteilt. Daraus ergibt sich, dass auch Anträge der Ortschaftsräte im Stadtbezirksbeirat mit beraten werden.

Rede zu den DS V/2216 "Änderung der Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten" und DS 2217 "Geschäftsordnung für die Stadtbezirksbeiräte".