Programm Schulwegsicherheit 2005 - 2008

Siegfried Schlegel

Unabhängig davon, wie Stadträte und Fraktionen zu Schulschließungen stehen, war es dem Stadtrat bisher immer wichtig, dass rechtzeitig besonders für Grundschulbezirke, aber auch für andere Schularten, Maßnahmen zur Schulwegsicherheit realisiert werden. Das nun vorliegende Programm ist seit 1997 das dritte mittelfristige Programm und vorher hat es Jahresprogramme gegeben.

Verehrter Herr Oberbürgermeister/Bürgermeister, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Damen und Herren,

„Du kannst Amboss oder Hammer sein.“ Mit der Ablehnung des PDS-Antrages in der letzten Ratsversammlung und der heutigen Beschlussfassung beweisen wir, dass ein Stadtrat offenbar beides gleichzeitig sein kann.

Unabhängig davon, wie Stadträte und Fraktionen zu Schulschließungen stehen, war es dem Stadtrat bisher immer wichtig, dass rechtzeitig besonders für Grundschulbezirke, aber auch für andere Schularten, Maßnahmen zur Schulwegsicherheit realisiert werden. Das nun vorliegende Programm ist seit 1997 das dritte mittelfristige Programm und vorher hat es Jahresprogramme gegeben.

Selbst die Macher wissen oft nicht aus dem Stand, welche der mittlerweile über 40 Lichtsignalanlagen über diese Programme realisiert wurden. Manche Knotenpunktsanlage, wie an der Mockauer Post, am Leutzscher Rathaus oder in der Kirschbergstraße wurde durch Beisteuerung von Teilsummen früher realisiert, weil sie für die Schulwegsicherheit so wichtig war. Mit den Eingemeindungen vergrößerte sich das Territorium der Stadt Leipzig mit weiteren Schulstandorten beträchtlich.

Insbesondere bei Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen und Fußwegen, die aus dem Vermögenshaushalt bezahlt werden, ist dabei oft ein mehrjähriger Vorlauf nötig, weil bei der Planung auch die Maßnahmen der Schulwegsicherheit in das gesamtstädtische Verkehrssystem integriert und die rechtliche Zulässigkeit und Korrektheit durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft werden müssen. Sie sollen Sicherheit auch für andere, wie Ältere und Behinderte oder Eltern mit Kindern und Kindergruppen, bringen.

An dieser Stelle sollte erneut gewürdigt werden, dass den politischen Willen des Stadtrates umsetzend, die Mitarbeiter des Tiefbau- und des Schulverwaltungsamtes sowie des Amtes für Verkehrsplanung mit ausführenden Firmen in den zurückliegenden Jahren großen Ehrgeiz daran gesetzt haben, dass rechtzeitig zu Schuljahresbeginn, Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege, Beschilderungen genutzt werden konnten, auch wenn dies manchmal wegen nicht rechtzeitig bereitstehender Finanzmittel ausweglos erschien.

Unbedingt sollte an dem bewährten Prinzip festgehalten werden, dass sich Schulen und Elterninitiativen bei Problemen der Schulwegsicherheit an die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit wenden, die meist innerhalb weniger Wochen Ortstermine unter Einbeziehung der jeweiligen Schulen organisiert, um die optimalsten Lösungen zu finden. Sie ordnet die Dringlichkeit ein. Dabei können kleinere Maßnahmen wie Beschilderungen, Poller, Markierungen und manchmal zurück geschnittene Sträucher und Bäume, was meist aus dem Verwaltungshaushaushalt finanziert wird, oftmals schnell realisiert werden. Für Windhundrennen und Getöse ist das Thema zu sensibel. Infotafeln mit Hinweis auf Schulkinder und mögen sie noch so groß sein, haben keine so durchsetzende rechtliche Wirkung wie Verkehrsschilder mit Tempo 30 oder „Achtung Kinder“ bzw. Fußgängerüberwege, die dann auch genutzt werden sollen.

So toll es scheinen mag, Radwege auch für Schüler zu fordern, so sind die meisten Schulwege und Schulbezirke vor allem bei Grundschulen für fußläufige Erreichbarkeit oder für die Nutzung des ÖPNV ausgelegt.

Anmerkung:

Die Vorlage wurde beschlossen.