Neuregelung des Leipzig-Passes

Dr.Dietmar Pellmann

Seit der Einführung des Leipzig-Passes sind fast neun Jahre vergangen, ohne dass es in dieser Zeit am Leistungskatalog gravierende Änderungen gegeben hätte. Wir haben seit langem angemahnt, möglichst auch solche Einwohnerinnen und Einwohner einzubeziehen, deren Einkünfte nur gering über der für den Leipzig-Pass bisher geltenden Einkommensgrenze liegen.

Der Leipzig-Pass geht bekanntlich auf einen Antrag, den die PDS-Fraktion Ende 1991 in der damaligen Stadtverordnetenversammlung gestellt hatte, zurück. Damals hatte die Einführung eines solchen Passes Vorbildwirkung für ganz Sachsen. Inzwischen gibt es einen solchen Sozial- oder Familienpass in allen sieben kreisfreien Städten, aber nur in fünf Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Leistungen, die für die Bürgerinnen und Bürger vorgehalten werden, sind jedoch recht unterschiedlich.

Seit der Einführung des Leipzig-Passes sind fast neun Jahre vergangen, ohne dass es in dieser Zeit am Leistungskatalog gravierende Änderungen gegeben hätte. Wir haben seit langem angemahnt, möglichst auch solche Einwohnerinnen und Einwohner einzubeziehen, deren Einkünfte nur gering über der für den Leipzig-Pass bisher geltenden Einkommensgrenze liegen. Insofern begrüßen wir den Ansatz der Stadtverwaltung, durch die Einführung eines Familienpasses mehr Menschen zu berücksichtigen. Es ist allerdings unverständlich, weshalb der Oberbürgermeister die Federführung bei der Ausarbeitung der Vorlage im Jugenddezernat ansiedelte, obwohl es sich um eine originäre Aufgabe des Sozialdezernates handelt.

Wenn wir uns heute dennoch nicht entschließen können, dieser Vorlage zuzustimmen, sondern uns der Stimme enthalten werden, dann gibt es dafür folgende Gründe, die ich in einige Fragestellungen kleiden möchte:

• Wie viele Einwohner sind anspruchsbedürftig? Dazu hätte eine statistische Erhebung relativ leicht Aufschluss geben können.

• Mit welchem finanziellen Aufwand ist zu rechnen? Handelt es sich eventuell um einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung oder sind Mehrausgaben zu erwarten? Immerhin sind im Entwurf für den Haushalt 2001 rund 10.000 DM weniger für den Leipzig-Pass eingestellt.

• Wie hoch ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand?

• Wie erfolgt die öffentliche Popularisierung?

Wir haben zur Vorlage zwei Änderungsanträge eingebracht, um deren Zustimmung wir bitten. Zum einen halten wir es für juristisch nicht haltbar, wenn Vereinen und Verbänden, selbst wenn sie von der Stadt Zuschüsse erhalten, zwingend vorgeschrieben wird, ebenfalls entsprechende Leistungen für den Leipzig- und Familienpass anzubieten. Eine solche Regelung stellt u. E. einen Eingriff in die Vereinsfreiheit dar. Deshalb plädieren wir lediglich für eine Option an die Vereine und Verbände.

Unser zweiter Änderungsantrag zielt in erster Linie darauf ab, bisherige Vergünstigungen für Arbeitslose zu belassen und nicht nur an den Leipzig- oder Familienpass zu binden. Damit würden zugleich Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz nicht in Leipzig haben, von Ermäßigungen ausgeschlossen. Das halten wir für provinziell und es hat nichts mit einer weltoffenen und gastfreundlichen Stadt zu tun. Im übrigen ist damit zu rechnen, dass sich diesem „Leipzig-Modell“ alsbald andere Kommunen anschließen werden.

Beide Änderungsanträge wurden abgelehnt.