Naturschutzgesetz soll vor Raubbau durch Investoren schützen!

Michael Neuhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,  

Das Bundesnaturschutzgesetz ist kein Verhinderungs- oder Verbotsgesetz, sondern ein Gesetz zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage. Und wovor muss man unsere natürliche Lebensgrundlage schützen? Richtig, vor dem Raubbau durch Investoren, die anstelle eines schönen grünen Ufers für die hiesige Bevölkerung vor allem den Bauplatz für Apartments mit Blick auf den Fluss sehen. Am Fall der Holbeinstraße haben wir das mal gerade erst wieder erlebt.

Was wir aber auch sehen: Umweltschutz ist in Deutschland löchriger als ein Schweizer Käse. Und das gilt auch für das Bundesnaturschutzgesetz. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um sich von den Regelungen befreien zu lassen – darunter sinnvolle Regelungen, wie die Verkehrssicherung.

Doch auch eine unzumutbare finanzielle Belastung für einen Bauherrn ist ein Ausnahmegrund. Ab wann eine finanzielle Belastung unzumutbar ist, ist allerdings gänzlich unklar. Ganz abgesehen davon, dass diese Unzumutbarkeit meiner Kenntnis nach nicht einmal nachgewiesen werden muss. Zu Recht kritisieren Naturschutzverbände die Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes als zu weitreichend. Wer eine Ausnahmegenehmigung braucht, bekommt sie meist auch.

Unsere Fraktion hat deswegen bei der Verwaltung nachgefragt, wie viele Ausnahmegenehmigungen mit welcher Begründung in den letzten drei Jahren beantragt und erteilt wurden. Die Antwort: Die Stadt Leipzig führt keine Statistik über die Gründe, weil sie nicht muss. Naturschutz ist eine vom Land übertragene Aufgabe. Würde ich jetzt die Landesregierung fragen, würde sie mir höchstwahrscheinlich antworten, dass sie ebenso keine Ahnung hat, weil die Kommune zuständig ist. Wie kann es sein, dass es niemanden interessiert mit welcher Begründung das Bundesnaturschutzgesetz ausgehebelt wird?

Natürlich wollen wir der Verwaltung jetzt aber nicht noch mehr Arbeit machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes dazu verdonnern, zusätzlich noch Statistiken zu führen. Muss man auch gar nicht. Für so etwas gibt es im Jahr 2023 Software.

Deren Vorteil ist nicht nur, dass sie eigenständig im Hintergrund eine Statistik erstellen, sondern vor allem, dass sie die Antragsbearbeitung und die Bescheiderstellung digitalisieren und vereinfachen. Das entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schafft freie Kapazitäten für das, wofür das Umweltamt da ist: Umweltschutz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Antrag ist im Kern ein linker Antrag. Er denkt nämlich modern und fortschrittlich. Wir hoffen, Sie tun es auch und freuen uns über ihre Zustimmung.