Nach zwölf Jahren ist nun ein Punkt erreicht, an dem die Umweltqualitätsziele einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollten

Reiner Engelmann

Am 20.06.1996 wurden vom Stadtrat die Umweltqualitätsziele und -standards für die Stadt Leipzig (UQZ) beschlossen (Beschluss Nr. II-561/96). Nachdem sich gesetzliche Vorgaben geändert hatten (z. B. Verschärfung verschiedener Grenz- und Vorsorgewerte im nationalen wie auch im EU-Bereich), zum 01.01.1999 das Stadtgebiet erheblich erweitert worden war, neue wissenschaftliche Erkenntnisse entstanden waren, erste Erfahrungen mit der Umsetzung der UQZ vorlagen und eine Anpassung an den Prozess der Leipziger Lokalen Agenda 21 sich als erforderlich erwiesen hatte, wurden die Umweltqualitätsziele überarbeitet und die überarbeitete Fassung am 18.06.2003 durch den Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr. III-1356/03).

Nach zwölf Jahren ist nun erneut ein Punkt erreicht, an dem die Umweltqualitätsziele in ihrer bestehenden Fassung einer kritischen Prüfung unterzogen und ggf. überarbeitet werden sollten. Zunächst einmal gibt es Ziele und Standards, bei denen zu diskutieren ist, ob sie heute noch zeitgemäß sind. Sodann gibt es Ziele und Standards, die nur bis zum Jahr 2015 festgelegt worden sind und fortgeschrieben werden müssten. Andere Ziele und Standards sind durch weitergehende gesetzliche Regelungen oder andere Standards inzwischen überholt. Letzten Endes gibt es neuere Entwicklungen, wie zum Beispiel die Bemühungen um Klimaschutz und Energieeinsparung oder aber die Bestrebungen, sich dem Klimawandel anzupassen, die durch neue Ziele und Standards abgebildet werden müssen.

Damit die Umweltqualitätsziele und -standards weiterhin ihre wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung Leipzigs behalten, sollte eine Überarbeitung im vorgenannten Sinne erfolgen.


Die Stadtverwaltung Leipzig wird beauftragt, die mit dem Ratsbeschluss Nr. III-1356/03 beschlossenen Umweltqualitätsziele und -standards auf ihre Erreichung bzw. Einhaltung zu evaluieren. Daraus abgeleitet wird die Stadtverwaltung Leipzig beauftragt, die Umweltqualitätsziele und -standards gegebenenfalls zu aktualisieren, zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis zum Ende des Jahres 2016 vorzulegen.

Rede zur Drucksache DS 01643 "Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012".