Modellversuch Eisenbahnstraße

Anne Draheim

Es soll ein Modellversuch gestartet werden, als eine Initiative zur Unterstützung der Gewerbetreibenden, um zu sehen, dass Gebührenbefreiung eine wirtschaftsfördernde Wirkung haben kann.

Ihre Gedanken zu diesem Thema kann ich mir gut vorstellen. Warum sollen Gebühren für das Aufstellen von Warenständern, Anbringen von Werbeträgern an Gebäuden oder das Aufstellen von Freisitzen in bestimmtem Umfang vor den Geschäften zeitweise bis zum Beginn des Straßenumbaus 2004 in der Eisenbahnstraße außer kraft gesetzt werden? Wo doch alle großen Geschäftsstraßen mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben und die Haushaltskasse der Stadt jeden Euro brauchen kann.

Gemäß der Sondernutzungssatzung sind zuallererst Gebühren fällig, und damit höhere Kosten, wenn Händler das Umfeld ihres Geschäftes aufwerten wollen und dabei etwas für sich selbst und auch für die Belebung des Stadtbildes allgemein tun.

Es soll ein Modellversuch gestartet werden, als eine Initiative zur Unterstützung der Gewerbetreibenden, um zu sehen, dass Gebührenbefreiung eine wirtschaftsfördernde Wirkung haben kann. Daraus können auch Schlussfolgerungen gezogen werden für die Überarbeitung der Sondernutzungssatzung, die zur Zeit erfolgt. Und das sicherlich zum Nutzen für alle Leipziger Geschäftsstraßen.
Warum nun gerade in der Eisenbahnstraße einen Modellversuch starten? Dem liegt eine Initiative der Händlergemeinschaft dieser Straße zugrunde. Hier bestehen besondere Bedingungen – hohe Fluktuation der Einwohner, großes Sanierungsdefizit an Gebäuden, extreme Verkehrsbelastung in einem engen Straßenraum und die Umbaumaßnahmen stehen noch bevor , während andere Straßenzüge diese Durststrecke schon hinter sich haben.

In der Eisenbahnstraße steht jedes dritte Geschäft leer, 48 insgesamt. In diesem Jahr wurden 4 geschlossen, 4 kamen neu hinzu, also keine Vermietungsverbesserung.
Die Stadtverwaltung hat einen Alternativvorschlag unterbreitet, der folgendermaßen lautet: „Die Verwaltung sieht zur Förderung der Ansiedlung neuer Gaststättenbetriebe und Handelseinrichtungen die Alternative, im Zuge von Umbaumaßnahmen von Straßen und ein Jahr danach die Gebühren für Freisitze und Auslagen ... zu erlassen.“ – Also nur für Neugründungen wirksam! Aber wer wird während Straßenumbaumaßnahmen vor dem Geschäft Warenständer aufstellen? Das wird wohl niemand wollen, der Verschmutzungsgrad ist zu groß. Also ist dieser Vorschlag regelrechter Unsinn!

In der Begründung zum Verwaltungsstandpunkt wird formuliert, dass „Die Initiativen zur Aufwertung der .Eisenbahnstraße jedoch grundsätzlich zu begrüßen sind“ .... „Diese Einnahmeverluste sind jedoch relativ gering“ (gemeint sind die genannten Gebühren) und weiter wird §6 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung angeführt, „welcher die Möglichkeit des teilweisen oder vollständigen Gebührenerlasses im Einzelfall, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt“, zulässt. „Die Verwaltung wird die Einzelfallgenehmigung in der Eisenbahnstraße anwenden.“

Das ist eine sehr gute Erkenntnis.Aber bitte nicht nur für die Neugründung von Geschäften, sondern wie in unserem Antrag gesagt, für alle Einzelhändler, da sonst eine Ungleichbehandlung eintritt.
Es ist entscheidend, den Erhalt der Einzelhandelsgeschäfte zu unterstützen, dass sie die Bauphase ab 2004 gut überstehen. Sonst gibt es eine neue Straße, aber die Händler existieren nicht mehr. Es liegt nun bei Ihnen, hier die Tatsache des Vorliegens von „öffentlichem Interesse“ zu bestätigen und diesen Antrag in seinem Wortlaut Ihre Zustimmung zu geben. Das ist ganz sicher nicht nur für die Eisenbahnstraße, sondern für alle Leipziger Geschäftsstraßen von Bedeutung für das tägliche Ringen um das Fortbestehen der Einzelhandelsgeschäfte.