Mit Augenmaß die Pandemie-Folgen dämpfen und Stadt und Verwaltung stärken!

Steffen Wehmann

Sehr geehrter Herr OBM,

meine Damen und Herren,

der Stadtrat hatte am 24.11.2020 im Zusammenhang mit der Annahme des Änderungsantrages zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/22 auf Antrag der Stadträte Wehmann, Biederstedt und Morlok beschlossen, „eine Vorlage in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat vorzulegen, in der Vorschläge unterbreitet werden wie ausgewählte Budgets des …Haushaltes für das Jahr 2022 erhöht werden.“ 

Das hat die Verwaltung (Dezernat Finanzen) mit dem Sonderfinanzbericht zum 31.08.2021 u.a. in der Anlage 5 für Ihren Teil getan. Sie dokumentiert dort die voraussichtlichen verbesserten Erträge/Einzahlungen für 2022 und stellt die „unabweisbaren Finanzbedarfe im pflichtigen Aufgabenbereich“ – saldiert und zahlungswirksam mit ca. 32,3 Mio. Euro – zur Abstimmung im Stadtrat.   

 

Meine Damen und Herren,

im Wissen der sich für 2021 und für 2022 abzeichnenden erheblichen Verbesserungen im Nettosteuereinnahmenbereich (erwartet werden u.a. Gewerbesteuerrekordeinnahmen von ca. 416 Mio. Euro) von weit mehr als 130 Mio. Euro und der damit voraussichtlich verbunden starken Minimierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt (ein nicht vorhersehbares großes Glück für Leipzig)  legen Ihnen nun vier Stadträte - unterstützt von Ihren Fraktionen (LINKE, Grüne , Freibeuter, SPD) – diesen Änderungsantrag  vor. (Bilanziell: Unter anderem keine Aufnahme von Kassenkrediten und langfristigen Darlehen notwendig [Im Gegenteil über 40 Mio. Euro Nettoentschuldung wahrscheinlich – und auch leider aufgrund der unzureichenden Umsetzung des Investitionsplanes])

Dieser umfasst acht konkrete Projekte in sechs Bereichen (Kultur, Personal, Soziales, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft) mit 1,24 Mio. Euro, die in 2022 im Rahmen des Ergebnis-Haushaltes umgesetzt werden sollen. Mit den Maßnahmen wollen wir nicht nur die Pandemiefolgen dämpfen, sondern die Stadt inklusive der Verwaltung als Ganzes stärken. 

Mit den vorgeschlagenen Mehraufwendungen, die sich nicht im zweistelligen Millionenbereich bewegen, respektieren wir  auch die weiterhin ungewisse wirtschaftliche und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2022 auf den Haushalt und den inhaltlich schwierigen Genehmigungskriterien des Freistaates Sachsen für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024.    

 

Meine Damen und Herren,

der vorliegende Änderungsantrag ist nicht nur mit Augenmaß entstanden, sondern er soll – das ist meine Sicht – natürlich auch die Kompetenz, Mitwirkung und -bestimmung des Stadtrates im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes - über die Haushaltsplanung hinaus - in den folgenden Jahren erheblich stärken.  

Da sehe ich heute vor allem mit dem zum Beschluss vorliegenden Änderungsantrag (auf Basis der Vorlage) einen sehr guten Anfang.

Herzlichen Dank.