Milieuschutzsatzungen für die Erhaltung der sozialen Vielfalt in Leipzigs Wohngebieten

Mathias Weber

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Werte Zuschauer,

 

Im 2015 beschlossenen Wohnungspolitischen Konzept steht in schönsten Lettern geschrieben, das bei anhaltend starken (Bevölkerungs-) Wachstum das Thema Milieuschutz geprüft werden soll. 

Seit 2017 ist der Stadtverwaltung bekannt, dass wir ein Problem mit Modernisierungsmaßnahmen und Entmietung haben. Die Folge ist Verdrängung. Zu diesem Ergebnis kam die Voruntersuchung zum Leipziger Osten. Anstatt jetzt die Ärmel hochzukrempeln, passierte lange erst einmal nichts. Mit jeder Woche die verstrich, wuchs unser politischer Druck. Bis im Oktober 2018 dem Stadtrat das Ergebnis einer gesamtstädtischen Untersuchung vorgelegt wurde. Zehn Verdachtsgebiete wurde offen ausgemacht. Anstatt hierauf mit einem Schutzschirm über die Verdachtsgebiete durch Aufstellungsbeschlüsse zu spannen, musste der Stadtrat die Arbeit der Verwaltung übernehmen. Verkehrte Welt!

Gleichfalls vermuteten wir ähnliche Prozesse in Connewitz abweichend von der Voruntersuchung der Verwaltung. Wie sie heute sehen, hat sich unser Verdacht bestätigt. 

Im Ergebnis liegen ihnen nun die ersten sechs sozialen Erhaltungssatzungen der Stadt Leipzig zur Beschlussfassung vor. Ein Novum!

Seit den 90er Jahren ist in Leipzig das klassische Bauträgergeschäft - Immobilien aufzukaufen, zu sanieren, oft in Eigentumswohnungen umzuwandeln und dann teuer zu vermieten - geübte Praxis. Damit wurden in den Vergangen Jahren deutschlandweit in Leipzig die höchsten Gewinne erzielt. In vielen Fällen bedeutet dieses Geschäft für die BestandsmieterInnen die sogenannte Entmietung. 

In der Vergangenheit hat das kaum jemanden Interessiert, geschweige denn kritisiert. So verschwanden in Leipzig über die Jahre zahlreiche preiswerte Wohnungen, die heute fehlen. Fanden die Betroffenen vor fünf bis zehn Jahren für das gleiche Geld im Umfeld der alten Wohnung noch eine neue Bleibe, ist das heute bei einem gesamtstädtischen Leerstand von rund 2% kaum noch der Fall. Das Instrument der sozialen Erhaltungsatzung bändigt in den sechs Gebieten Mietpreissteigernde Modernisierungen, sodass sie im Mittel wieder von der Gebietsbevölkerung verkraftet und damit bezahlt werden können. 

In 20 Jahre Bundesregierungen von Union und FDP gab es genug Möglichkeiten, das Gesetz zu ändern bzw. abzuschaffen. In den 80ern haben sie es sogar novelliert. Warum handelt man so, wenn man ein Gesetz gar nicht anwenden möchte. Das ist, gestatten sie mir den Ausdruck, schizophren. Jetzt mit Unkenrufen wie … 

Sozialverbände, der Mieterverein und Wohnungspolitische Initiativen wurden in der Vergangenheit nicht müde, die Wichtigkeit der Milieuschutzsatzungen zu betonen. Sie können das gern beiseite kehren. 

Wir als Linke fühlen uns der großen Mehrheit de Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt verpflichtet und lehnen Luxusmodernisierungen in vermieteten Mehrfamilienhäusern und der damit einhergehenden Entmietung kategorisch ab. 

Wir bitten die Antragsteller, jene Anträge die sich auf die Genehmigungskriterien beziehen, in normale Antragsverfahren einzureichen. Gleiches befürworten wir bei den Anträgen die sich auf den gewerblichen Milieuschutz beziehen.  Den Änderungsanträgen der Grünen werden wir zustimmen und. 8258-ÄA03, 8252-ÄA04, 8253-ÄA03, 8231-ÄA04 wollen wir den Oberbürgermeister Beauftragen Aufstellungsbeschlüsse bis Okt. 2020 zu fassen.