Mieten ja, aber kürzer und zu anderen Bedingungen

Margitta Hollick

Leipzig wächst. Die Einwohnerzahl von 570 000 werden wir vermutlich in diesem Jahr schon erreicht haben. Die 600 000 ist also auch nicht weit. Das hat Folgen für die Verwaltung. Es gilt für eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern Arbeitsplätze zu schaffen.
Im Bereich Gebäudemanagement wird zurzeit daran gearbeitet, den Bedarf an Mitarbeitern in der Stadtverwaltung für die Entwicklung der Einwohnerzahl von 600.000 und mehr zu ermitteln. Soweit bekannt, soll das Ergebnis Mitte / Ende 2016 vorliegen, so dass
Schlussfolgerungen für die Raumnutzung und -suche dann geordnet, nach der Struktur der Stadtverwaltung festgeschrieben und neu sortiert werden können.  Wir unterstützen eine Anmietung in der Nähe des Neuen Rathauses, denn das heißt kurze Wege für Bürger/Innen  und für Verwaltungsmitarbeiter/Innen. Ohne dem Ergebnis der Konzeption der neuen Verwaltungsstruktur vorzugreifen, sollte eine so langfristige Mietbindung von 25 Jahre nicht erfolgen. Wir schlagen 15 Jahre mit Option auf Verlängerung vor.
Wir wissen, die angemietete Immobilie ist kein Neubau, sondern ein denkmalgeschützter Altbau. Trotzdem mieten wir Büroräume und für diese gilt eine  Arbeitsstättenrichtlinie, die einzuhalten ist.
D.h., Sonnenschutz ist vom Vermieter eine Pflichtleistung ebenso wie die Teeküchen u.a. . Der technische Zustand der zur Verfügung gestellten Büroräume muss der Arbeitsstättenrichtlinie entsprechen. Übrigens der korrekte Text heißt technische Verordnung für Arbeitsstätten / Büroräume und was dort gefordert wird, muss abgearbeitet werden.
Ein weiteres Problem ist die Indexklausel. Wir verstehen nicht, warum nicht die aktuelle Version des Freistaates übernommen wurde und wir uns mit Punkt 8 des Mietvertrages schlechter stellen. Unsere Fraktion hat in der Begründung die aktuelle Version des Freistaates Sachsen angegeben.
Ebenfalls ein  Problem ist im Punkt 9 des Mietvertrages – die Betriebs- und Nebenkosten.
Pauschalierte Kosten gereichen in der Regel immer zum Nachteil des Mieters. Es ist doch möglich mit den städtischen Versorgern Verträge direkt abzuschließen. Da die Stadt Hauptmieter im Objekt ist, wird die Stadt eigene Konditionen mit den Versorgern abschließen und die tatsächlichen Kosten mit den Versorgern abrechnen, dass trifft auch auf  Versicherung und Steuern zu.
Jede Pauschalierung kann Ungenauigkeiten beinhalten, die später bei der Rechnungsprüfung bemängelt werden.  Also klare Formulierung auch bei den Nebenkosten. Auch hier der Hinweis beim vom Freistaat gemieteten Objekten ist das gängige Praxis.
Lassen Sie mich noch folgenden Fakt nennen, der zum Nachteil der Stadt reicht:
- die Wartungsverträge für die technischen Anlagen (Steckdosen bis Aufzüge) gehen eindeutig
 zu Lasten des Vermieters. Die Ausführungen dazu sind uns zu ungenau.
Ich möchte nochmals  betonen, mieten ja, aber besser verhandeln.
Und da sind wir bei den Finanzen:
In den 25 Jahren würden wir ca. 19 Mio. € Kaltmiete (ohne Indexierung) zahlen, also in Wirklichkeit ist es noch wesentlich mehr und eine solche finanzwerthaltige Vorlage kann  keine Eilvorlage sein. Für viele Vorlagen holt sich die Stadt fachmännichen Rat. Hier war das für uns nicht zu erkennen. Das ist für unverständlich.
Anmietung ja, aber die ausgehandelten Bedingungen sollten für Mieter und Vermieter Vorteile ermöglichen. Das sehen wir für die Stadt nicht und können deshalb so nicht zustimmen. Unsere Empfehlung wäre die Vorlage heute zurück zu ziehen. Trotzdem der Rubin 42 GmbH mitzuteilen, dass wir mieten wollen. Eine andere Variante wäre, wir stimmen heute die Mietdauer ab und einzelne Punkte des Mietvertrages werden nach verhandelt.

Wir bitten um punktweise Abstimmung unseres Änderungsantrages.                        

Redebeitrag zur Drucksache DS 01611 "Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung - hier:  Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO".