LKW-Verkehr in der Stadt begrenzen

Reiner Engelmann

Was möchte die Fraktion die Linke, wie viele andere Stadträte von anderen Fraktionen erreichen.
Nichts anderes, als dass das Stadtgebiet der Stadt Leipzig nur solche Lkw ab 3,5 t befahren dürfen, die im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt haben.
Für alle anderen Lkw wird die Durchfahrt gesperrt.
Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung in § 45 Absatz 1 Satz 1 : „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie … 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen."  In Sachsen gibt es aktuell bereits in mindestens acht Städten und Kreisen solche Durchfahrtsverbote, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf die Kleine Anfrage 6/5034 vom 27.5.2016 hervorgeht.


Leipzig, liebe Kolleginnen und Kollegen, war auf Grund der vorhanden verkehrlichen Situation genötigt, die Umweltzone einzurichten. Sehen wir uns die Ergebnisse an, dann erkennen wir zwar die Reduktion des Feinstaubes, aber auch eine nicht befriedigende N O X Situation.

Letzteres hat seine Ursachen in der mit Hilfe organisierter Kriminalität umgangenen Abgaswerte der Autoproduzenten.
Wohlbemerkt auf Kosten der Gesundheit der Menschen in unserer Stadt, wie auch vielen anderen Städten.

Der Feinstaub hat wesentliche Ursachen in Verwirbelungen, Abrieb und direkter Emission. Wesentlicher Verursacher sind die Großfahrzeuge, selbstverständlich auch natürliche nicht vermeidbare Emissionen.

Was den Lärm betrifft ist die Sache noch einfacher, hier lässt sich jedem Verkehrsteilnehmer, jeder Baustelle und jedem Lebewesen genau sein Anteil an der Gesundheitsgefährdung zuordnen.

Oh Wunder auch hier hat der LKW- Verkehr einen erheblichen Anteil.

Nun wie begegnen die Verantwortlichen der Stadt unseren Vorschlägen, die nicht einmal die unseren sind, sondern aus der Bürgerschaft heraus unüberhörbar sind.

Ich zitiere aus dem Verwaltungsstandpunkt:

Mit der Fertigstellung des Autobahnringes um Leipzig ist Durchgangsverkehr durch Leipzig, speziell auch für Lkw, nicht mehr notwendig. Bereits die Vorher-Nachher-Befragung an der Stadtgrenze Leipzig 2006 und 2007 ergab, dass der Lkw-Durchgangsverkehr durch Leipzig aufgrund der Wirkung des Autobahnrings deutlich zurück gegangen ist und faktisch kaum noch eine Rolle spielt.

Liebe Kollegen, denken Sie einen Moment darüber nach. Der Autobahnring hat uns den Durchgangsverkehr genommen. Aber Walde Hugo. Wahrscheinlich wären wir ohne den Ring schon heute klinisch tot. Und nicht erst in vier Jahren wenn wirklich mehr als 700000 Menschen in unserer Stadt leben und wir uns weiter so in Wohlgefallen sonnen, wie in dem Verwaltungsstandpunkt.

Es wird völlig übersehen, dass in 2005 die Mautgebühr eingeführt wurde und damit ein Anreiz, die Autobahn zu verlassen.

Und der technische Fortschritt hat durchaus auch negative Seiten. Z. B. kann man heutzutage durchaus seine Touren wirtschaftlich optimieren. Und Sie können mir glauben, was machbar ist wird gemacht.

Nun wir haben uns in unserem Antrag München als Vorbild für solch eine Lösung genommen, den Durchgangsverkehr zu stoppen.

Hier haben wir ein Muster, dass so etwas machbar ist.

Und was macht die Verwaltung, sie erklärt den Stadträten, die ja so doof sind, dass München nicht Leipzig ist und dort der Verkehr anderes fließt und organisiert ist als in Leipzig.

Eigentlich müsste man den Verwaltungsstandpunkt zurückweisen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendwie muss den Mitarbeitern das Gewissen geplagt haben, denn sie räumen ein, dass sie gar nicht wissen, was sie schreiben.

Ich zitiere:
"da die für die Bearbeitung der Prüfaufträge des Lärmaktionsplanes notwendige Stelle erst ab dem 01.01.2016 besetzt werden konnte, aber bei der Prioritätensetzung für die Ressourcenplanung auch das Thema Prüfung der Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen zu berücksichtigen war, konnte die Bearbeitung dieses Prüfauftrages seitens des VTA erst für das 2. Halbjahr 2016 eingeordnet werden."

Nun will die Linke nicht, dass wir etwas verhindern, was es gegebenenfalls gar nicht gibt.
Wissend handeln war immer unsere Prämisse. Deshalb verlängern wir unsere Zeitleiste um ein Jahr (Prüfung erfolgt bis zum 30.06.2017) Und stimmen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ab. Mit allen Bedenken, die ich Ihnen gerade dargestellt habe.

Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE A 02981 "Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch Lkw-Durchfahrtsverbot".