KSV stärken statt sozialpolitischen Blindflug begehen!

Dr. Volker Külow

Mit dem vorliegenden Antrag betreibt die CDU leider sozialpolitischen Blindflug. Frei nach dem Motto: Wenn wir hier und da ein bisschen steuern, schubsen und optimieren, dann purzeln die Millionen von allein in den städtischen Haushalt. Aber so funktioniert der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) eben nicht. Was der Antrag nämlich vollständig außer Acht lässt, ist die Tatsache, dass a) die Kommune nur begrenzt Mitwirkungsspielraum hat, wie der Verwaltungsstandpunkt zu Recht ausführt; b) eine Leistungsreduktion sogar unsere Eigenbetriebe wie den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) wirtschaftlich negativ belasten würde und c) die Kosten insbesondere durch zusätzliche Aufgaben des KSV durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 für gleichberechtigte Teilhabe nicht berücksichtigt.

Wenn der Antrag trotz dieser Mängel etwas Positives bewirkt, dann ist es die heutige Debatte. Der KSV ist meines Wissens nach erstmals in dieser Wahlperiode Thema im Stadtrat. Und das begrüße ich als Verbandsrat der Achten Verbandsversammlung ausdrücklich. Obwohl der KSV eine wichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und die Stadt Leipzig ihn mit einem dreistelligen Millionenbetrag mitfinanziert, ist sein Wirken zu wenig in unserem Gremium bekannt.

Natürlich wissen alle hier im Raum, dass im Mittelpunkt der Arbeit des KSV schwerbehinderte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen stehen. Sie haben einen Anspruch darauf, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft zu führen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sich der KSV mit seinen über 500 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Leipzig und Chemnitz unter dem Leitbild SOLIDARISCH – SOZIAL – STARK zu einer – in der Tat - leistungsstarken Sozialbehörde entwickelt.

Dieses Leitbild auch weiterhin mit Leben zu erfüllen, ist das strategische Ziel des KSV. Und das ist nicht leicht, da mit der weiteren Umsetzung des BTHG eine enorme Herausforderung vor ihm steht. Durch das BTHG, das seit 2017 in drei Stufen in Kraft getreten ist und dessen vierte Stufe 2023 bevorsteht, haben sich gravierende neue Herausforderungen für den KSV und seine Finanzierung ergeben: Ich nenne nur das Gesamtplanverfahrenund die damit einhergehende Erstellung eines Integrierten Teilhabeplans (ITP) für die personenzentrierte Leistungserbringung und -gewährung. Diese wichtige und notwendige Neuerung ist bekanntlich mit einigen Kinderkrankheiten belastet und nicht gerade leicht umzusetzen.

Diese Probleme waren auch einer der Gründe für die allgemeine Haushaltssperre im KSV zum 10. Juni 2021. Dazu kamen und kommen beständig Konsolidierungsprozesse und weitere Maßnahmen der Kostendämpfung. Diese Gegensteuerung kann aber nicht verhindern, dass der KSV durch die zusätzliche Aufgabenwahrnehmung und -übertragung den seit vielen Jahren bestehenden immensen Kosten- und Leistungsdruck nicht auffangen kann. Die immer wieder geführte Personaldebatte lenkt ab vom Kernproblem – der fehlenden Kostenbeteiligung des Landes zur Entlastung der Kommunen. Denn die Sozialumlage steigt jährlich und belastet insbesondere die Stadt Leipzig finanziell erheblich.

Wir lehnen aber eine auf Finanzen oder die von der CDU geforderte „Optimierung“ fixierte Diskussion ab und haben deshalb einen Ergänzungsantrag zum Verwaltungsstandpunkt eingebracht, der aus zwei Punkten besteht. Zum einen geht es uns um die künftigen Herausforderungen durch die soziodemografische Entwicklung und absehbare neue gesetzliche Regelungen wie die schon erwähnte Reformstufe 4 des BTHG. Die genannten Herausforderungen sind nahezu 1:1 aus dem gesamtgesellschaftlichen Bereich auf den Zuständigkeitsbereich des KSV übertragbar. Die Altersentwicklung bei Menschen mit Behinderung führt z.B. auch hier zu einem steigenden Pflegebedarf. Die Pflegebedürftigkeit dieser Menschen mit Behinderung stellt die professionelle Pflege vor besondere Herausforderungen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind weder strukturell noch konzeptionell in der Lage, diese Pflege abzudecken. Darüber müssen wir ebenso reden wie über die Veränderungen im Eingliederungshilferecht ab 2023 vor allem durch die Neudefinition des Kreises der Leistungsberechtigten, die einen Wandel der Zugangsvoraussetzungen bedingt.  

Der zweite Punkt unseres Ergänzungsantrages betrifft die Einbindung des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit durch das Teilhabestärkungsgesetz zum 1. Januar 2022, mit dem mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden sollen. Konkret bedeutet das u.a. in allen Fällen mit ALG-II-Bezug, das Jobcenter entsprechend zu beteiligen. Zudem wurde damit ermöglicht, die Eingliederungsleistungen des Jobcenters auch an Rehabilitanten zu geben, da das Doppelförderungsverbot aufgehoben wurde. Grundsätzlich ist hierdurch ein großes Potential entstanden, Eingliederungsleistungen des Jobcenters nutzbar zu machen. Zahlreiche Aktivierungsmaßnahmen, aber auch Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden vom Jobcenter-Katalog umfasst und würden die Hilfen des KSV nicht nur flankieren, sondern ggf. sogar ersetzen können. Dies könnte insbesondere im ambulanten Bereich erhebliche Auswirkungen auf die Leistungspflicht des KSV haben, weil er z.B. zusätzliche Bausteine für die Tagesstruktur nicht refinanzieren muss, da diese vorrangig durch das Jobcenter in Anspruch genommen werden müssten.

Durch diese Neuregelungen im Teilhabestärkungsgesetz spielen die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter, wo bekanntlich die Kommune den Vorsitz hat, eine aktivere Rolle. Darauf müssen wir uns einstellen. Die gemeinsame Sitzung der beiden Fachausschüsse mit der Verwaltungsdirektorin des KSV ist dafür eine gute Gelegenheit. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag.