Aus finanziellen Gründen scheitert kein einziges Projekt!

Steffen Wehmann

Die Bundesrepublik Deutschland ist in ihrer Geschichte noch nie mit einer derartigen Krise auf Grund der Corona Pandemie konfrontiert worden. Dies trifft in der Konsequenz auch auf die Stadt Leipzig zu. Um die finanziellen Defizite mit den dreistelligen Millionenbeträgen in den Haushalten der Stadt Leipzig in den Jahren 2020 - zumindest 2022 und deren wirtschaftlichen Auswirkungen in Leipzig zu mildern, ist ein Umdenken auch hinsichtlich der Entschuldungskonzeption dringend geboten.

Entsprechend der Beschlüsse des Stadtrates zur Entschuldungskonzeption 2017-2020 (DS 1520 NF 02) auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD vom 23. März 2016 (100 Mio. EUR für zusätzliche baulicher Investitionen in kommunale Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen) (sowie der DS 3198 NF 02 der Verwaltung vom 18. Januar 2017) soll die Anpassung der Entschuldungssatzung bis Mitte des Jahre 2021 erfolgen. Auf Grundlage einer bisher soliden Haushaltsführung, langjährigen Haushaltsüberschüssen im Ergebnishaushalt seit 2013 sowie eines auch aktuell einmaligen und extrem niedrigen Zinsniveaus bieten die genannten Rahmenbedingungen – im Vergleich auch zu anderen sächsischen Kommen nicht die schlechtesten Voraussetzungen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und den Investitionsstau sowie die investiven Haushaltsausgabenreste in unserer Stadt abzubauen.

So erhöhte sich das Nettovermögen - hier Eigenkapitalquote II - der Stadt Leipzig von 2012–2017 von 62,1 % auf 74,8 %. Weiterhin sank in den Jahren 2012–2019 die Verschuldung des Kernhaushaltes der Stadt Leipzig von ca. 902,2 auf  478,2 Mio. EUR (FB 30.06.2020). Allerdings stiegen die so genannten investiven Haushaltsausgabenreste, d.h. die nicht umgesetzten beschlossenen Investitionen aus den vergangenen Haushaltsplanungen im Vergleichszeitraum von 99,7 Mio. EUR auf  das Rekordniveau von 426,2 Mio. EUR, welches das Bild im Zusammenhang mit der genannten Entschuldung trübt.

Aktive – auch kommunalen, finanziellen Maßnahmen im Zuge der Corona- Krise sind im Zusammenhang mit stark sinkender Steuereinnahmen (u.a. avisierte Gewerbsteuermindereinnahmen) sowie steigender Aufwendungen und den nicht ausreichenden zusätzlichen Zuweisungen von Landes– und Bundesmitteln daher dringend notwendig. Die aktuellen, löchrigen Schutzschirme von Bund und Land werden die pandemiebedingten Haushaltsdefizite zumindest in den Jahren 2020 – 2022 nicht decken können.
Gleichzeitig gilt es die gewaltigen mittel- und langfristigen Aufgaben, die sich aus einer wachsenden Stadt und den damit notwendig verbundenen Investitionen u.a. in die soziale Infrastruktur ergeben und im Rahmen des Klimaschutzes u.a. in eine ökologisch-nachhaltige Verkehrsinfrastruktur begleitend zu investieren, finanziell abzusichern.

Da hierfür auch die entsprechenden Eigenmittel sowie die Kofinanzierung von Land und Bund – vermutlich – für die gewaltigen auch investiven Herausforderungen auch in nächsten Jahren nicht vollständig ausreichen werden, bleibt unausweichlich und im begrenzten Umfang nur der Weg einer stärkeren Kreditaufnahme. Hier ist auch im Rahmen des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) die völlige Entschuldung mit einem fixen Termin grundsätzlich zu überdenken. 

An den noch gewaltigen Herausforderungen – bedingt durch die Corona Krise – hinsichtlich der Finanzierung auch von Investitionen– sollen auch die Bürgerinnen und Bürger - wie in den 1990iger Jahren erfolgreich umgesetzt – mittels einer Leipziger Stadtanleihe einbezogen werden. Mit dieser Emission könnten vor allem die im Beschlusspunkt 3. genannten fünf der 17 UN-Ziele auch in der Stadt Leipzig vorangebracht. Dabei stehen den auch unter Beschlusspunkt 2. genannten Vorhaben: Soziale Infrastruktur (u.a. Schulen und Kitas), die Kofinanzierung u.a. für den Ausbau des ÖPNV, Fahrradwege (Teil des Nachhaltigkeitskonzeptes) im Vordergrund. Gleichzeitig sollten Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen dringend einbezogen werden.

Als Vorbild gilt u.a. die erfolgreiche, im Februar 2020 erfolgte Emission der Münchner Stadtanleihe „Social Bonds“ über eine Gesamtlaufzeit von 12 ¾ Jahre. Erst in den letzten Tagen lag uns ein (kurzer) Verwaltungsstandpunkt sowie der Erlass des Sächsischen Innenministeriums vor. Daher unsere recht kurzfristigen Anpassungen im Beschlusspunkt 1 (-vor allem rechtlicher Natur -) und der veränderten zeitlichen Achsen in den Beschlusspunkten 2 und 3..…..

(Zwei Sätze zum Erlass des SMI … und der Stellungnahme der Verwaltung zur Thematik „Leipziger Stadtanleihe“):
Einen Satz aus dem VWSP werden wir gern im BS Punkt 1 übernehmen: „Aus finanziellen Gründen scheitert kein einziges Projekt.“

Rede zum Antrag A 01359 der Fraktion DIE LINKE "Kernforderungen an eine künftige Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes - aktive Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie".