Fassadenbegrünung an bestehenden Gebäuden!

Michael Neuhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,

Im Brief an die Römer schreibt der Apostel Paulus über Gott: „Wie unergründlich sind seine Entscheidungen und unerforschlich seine Wege!“ Gleiches gilt manchmal auch für die Stadtverwaltung.

Mitte letzten Jahres hat unsere Fraktion die Öffnung der Gründachförderrichtlinie für Fassadenbegrünung beantragt.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung hat Ablehnung empfohlen, da, Zitat, „die Ausweitung der Gründachförderrichtlinie auf Fassadenbegrünung keine geeignete Maßnahme darstellt, um eine Förderung von Fassadenbegrünung erwirken.“ Wir zogen unseren Antrag zurück und beantragten 50.000€ für konkrete Projekte von Fassadenbegrünung zur Verfügung zu stellen. In ihrer Stellungnahme dazu macht die Verwaltung nun folgenden Alternativvorschlag: „Die Gründachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz wird im I. Quartal 2024 um den Fördertatbestand der Fassadenbegrünung erweitert.“. Amen.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Umweltverwaltung,

Tatsächlich bin ich der Verwaltung für den Verwaltungsstandpunkt von ganzem Herzen dankbar und dass wir eine Verwaltung haben, die durchaus in der Lage ist, ihre Meinung auch einmal zu ändern, finde ich sehr sympathisch.

So können wir in der heutigen Sitzung etwas wirklich Weitreichendes beschließen: Letztes Jahr wurden von den möglichen 500.000€ der Gründachförderrichtlinie gerade einmal 186.000€ für externe Projekte ausgegeben. Mit den restlichen Mitteln haben wir dann am Ende das Dach des Gewandhauses begrünt. Das ist zwar schön, aber es ist nicht Sinn und Zweck einer Förderrichtlinie, städtische Maßnahmen zu finanzieren.

Mit diesem Antrag, mit dem Ausbau der Gründachförderrichtlinie zu einer Förderrichtlinie für Gebäudebegrünung, sorgen wir also dafür, dass dieses Geld für das verwendet wird, wofür es eigentlich vorgesehen ist: die Begrünung von Bestandsgebäuden, damit diese Stadt endlich grüner wird. Mit der Grünsatzung, die später noch auf der Tagesordnung steht, können wir eben diese Begrünung bei allen Neubauten direkt zur Pflicht machen.

Wenn wir das in dieser Ratssitzung so beschließen, sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir einer ökologischen und klimaangepassten Stadt mit Siebenmeilenstiefeln näher. Verpflichtende Begrünung bei Neubauten, Förderung bei Bestandsbauten.

Ich bitte sie deshalb um Zustimmung zum Antrag in Form des Verwaltungsstandpunktes.