Es wird Zeit für eine Lärmschutzgemeinschaft am Flughafen Leipzig/Halle!

Michael Neuhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,

Schon 1974 schrieb der Philosoph Reinhard May:

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein,
alle Ängste, alle Sorgen, Sagt man, Blieben darunter verborgen…

 

Was er damit meinte, können wir am Flughafen Halle/Leipzig beobachten: Oben am Himmel die unternehmerische Freiheit und unter den Wolken die Ängste und Sorgen der Betroffenen, für die sich leider niemand interessiert. Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern, die nachts kein Auge zubekommen haben weder die mitteldeutsche Flughafen AG, noch DHL oder die Staatsregierung bislang dazu veranlasst, irgendeine wirksame Maßnahme gegen Fluglärm auf den Weg zu bringen. Ganz im Gegenteil: Der Flughafen soll sogar noch ausgebaut und das Flugaufkommen weiter erhöht werden. Die neue Entgeldordnung für Starts und Landungen ist ein Witz: Halle/Leipzig ist und bleibt Billigflughafen. Auch das Dialogforum ist offenkundig gescheitert. Logisch. Mit wem und vor allem worüber will man denn angesichts dieser Politik in Dialog treten?

Es wird deshalb Zeit, dass sich die Gegner von Fluglärm zusammentun und einen Verein gründen, der parteiisch auf der Seite der Fluglärmgegner steht: eine Lärmschutzgemeinschaft. Die Stadtverwaltung ist nun aber der Meinung, dass eine solche nachteilig für die Stadt oder gar rechtswidrig sei.
Wie kann eine Vereinssatzung, die es noch gar nicht gibt und von der niemand wissen kann, was drinstehen wird, gegen Treuepflichten der Stadt dem Flughafen gegenüber oder Haushaltsvorschriften verstoßen?

Erklären Sie es mir bitte!

Vielleicht wird die Lärmschutzgemeinschaft ja einfach nur eine Emo-Runde, wo Anwohnerinnen und Anwohner, sowie betroffene Kommunen bei Kaffee und Kuchen zusammensitzen, sich austauschen und ein gemeinsames Auftreten dem Freistaat gegenüber organisieren?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir reden hier über ungelegte Eier und das Problem ist, dass die Verwaltung scheinbar einfach nicht gewillt ist, die Eier zu legen. Kollege Geisler und ich schlagen ihnen deswegen folgendes vor: Lassen Sie uns ein Rechtsgutachten erstellen und die Frage klären, ob eine Lärmschutzgemeinschaft rechtlich zulässig wäre, bzw. wie eine Lärmschutzgemeinschaft aussehen müsste, damit sie es wäre. Danach können wir darüber entscheiden, ob wir eine solche haben wollen oder nicht.

Ich bitte sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für die Aufmerksamkeit.