Es ist unser Auftrag, Schaden von der Stadt abzuwenden

Margitta Hollick

Die Vorlage 01611 dient einer rathausnahen, modernen Verwaltungsunterbringung. Bessere Arbeitsbedingungen für Teile der Verwaltung ist ein Ziel, das unsere Fraktion DIE LINKE teilt.    

Im März 2016 haben wir die Vorlage kontrovers diskutiert  und letztlich wurde eine 25jährige Anmietung des Objektes Otto-Schill-Str. 2 mehrheitlich und gegen die Stimmen unserer Fraktion bestätigt.   

Ich habe zur ersten Vorlage ernste Bedenken geäußert. Die Verwaltung hat dann bereits im Mai 2016 den Grundvertrag  erweitert und drei Nachträge bis Dezember 2016 ohne die Zustimmung des Stadtrates bzw. eines Gremienvorbehaltes unterzeichnet. Das irritiert uns. Der Umgang mit den Nachträgen, das mehrfache Absetzen der Vorlage von der Tagesordnung bestärkt unsere Aussagen vom März 2016 und wir sehen uns bestätigt, dass sich bestimmte Sachverhalte verschärft haben und der Stadtrat bewusst nicht einbezogen werden sollte. Das macht misstrauisch.   

Aber eine Nichtbefassung der Nachträge im Stadtrat ist ein eindeutiger Verstoß gegen mehrere Paragraphen der Gemeindeordnung und auch der Hauptsatzung. 

Dies haben wir Ihnen, Herr Oberbürgermeister, mehrfach mündlich und schriftlich eindeutig kommuniziert.   

Es liegt uns nicht daran, irgendjemanden in der Verwaltung  zu diskreditieren. Aber es ist unser Auftrag, Schaden von der Stadt abzuwenden. Wir wissen, an dem bestehenden Mietvertag vom März 2016 können wir nichts mehr ändern. Der Stadtrat hat mehrheitlich zugestimmt. Aber warum müssen wir die Fehler, die wir im März 2016 gemacht haben, wiederholen?   

Unser Vermieter ist Grundstücksentwickler und Bauträger, der seine Objekte relativ schnell weiterverkauft. Deshalb wissen wir heute  nicht, welcher Eigentümer in den folgenden Jahren unser Geschäftspartner ist.  

Wir wissen nicht, welche Strukturbereiche in 10 oder 20 Jahren die Verwaltung ergänzt oder welche geändert werden müssen.   

Wir wissen nicht, ob das Gebäude den Anforderungen der Betriebsstättenverordnung auf Dauer gerecht wird. Da ich bereits Akteneinsicht genommen habe, kann ich feststellen, dass kein Vermerk zu finden ist, der aussagt, dass das Gebäude in seiner Gesamtheit der Sächsischen Arbeitsstättenverordnung für Bürogebäude entspricht. 

Deshalb stellen wir den Änderungsantrag 2, die heute neu zu beschließende Ergänzung mit einer Kündigungsmöglichkeit durch die Stadtverwaltung nach 10 Jahren Mietzeit zu versehen. 

Der Nachtrag heute bezieht sich auf Flächen im Souterrain (1.167,16 m²) und  die Mietoptionsfläche im Erdgeschoss (672,34 m²), d. h. es ist eine Flächenerweiterung um 30,8 % und damit erhöht sich natürlich  der tatsächliche Mietpreis. Aber die Mietpreiserhöhung ist nicht 30 %, sondern 42 %. Wir behaupten nicht, dass der Vermieter Höchstmieten angesetzt hat, aber die Vermietung von 25 Jahren an nur einen sicheren Mieter ist mehr als luxuriös.    

Es gibt aber noch ein sehr wichtiges Problem von dem wir nicht abgehen, das Aufmaß

Aus der Vorlage geht hervor, dass ein „planimetrisches Aufmaß“ angesetzt wurde. Gültig für das Aufmaß öffentlicher Gebäude ist die DIN 277 und gif MF/G (Richtlinie Bau – Sachsen)  und nur diese. Wir fordern, dass das Aufmaß genau nach dieser DIN Raum für Raum, Kombizonen mit Teeküchen (oder neudeutsch Co-working-spaces) usw. erfolgt. Natürlich kann das auch zu unserem Nachteil sein, aber in vielen Räumen sind Vor- und Rückspringe wie auch Konstruktionsflächen  (Schächte und Wände, Treppen und Flure), die nicht in die Mietfläche einfließen. Also steht die Frage, ist das Objekt nach diesen Kriterien eingemessen worden. Uns liegt diese Übersicht bis heute nicht vor. Wir fordern ein Aufmaß nach DIN 277 und  eine prozentuale Aufstellung über die Wertung der einzelnen Bereiche – Gesamtfläche, Mietfläche (Büro, Archiv, Kombizonen …), Konstruktionsflächen, Treppen und Flure …   

Wir erneuern unsere Kritik an der Indexklausel, die natürlich nun noch stärker zuschlägt, sowie zu den pauschalen Betriebskosten und zu Nebenabreden bei der Instandsetzung des Elektro-, Be- und Entwässerungssystems. Bekannt gewordene oder jetzt neue Nebenabreden müssen offengelegt werden.    

Wie wir alle wissen, werden seit November 2016 die Räume genutzt und die dortigen Mitarbeiter sind zufrieden. Dass wir für das Funktionieren der Verwaltungsarbeit die Räume brauchen, ist auch bei uns unstrittig. 

Natürlich ist es ein  wunderschönes  Jugendstilhaus. Der Stuck lässt die Augen glänzen, aber ob es ein optimales Bürogebäude ist, lässt in einigen Punkten Zweifel aufkommen.    

Die Barrierefreiheit ist für das Gebäude eingeschränkt, vor allem auf den Etagen (Ursache sind die Türbreiten und  -schwellen). Barrierefreiheit gilt für Mitarbeiter/innen und Kunden.   

Wir erheben auch Zweifel am Beleuchtungskonzept und sind gespannt, was uns das langfristig kosten wird. Die Anschaffung von 300 Stehlampen hat  der Vermieter übernommen. Bis zu 6 LED-Stehlampen in einem Raum sind z. T. vorhanden, um die notwendige Beleuchtungsstärke zu erreichen Das ist nicht optimal, denn wie bekannt, hat der Vermieter keine Unterhangdecken wegen des Stucks und des Denkmalschutzes in mehreren Zimmern angebracht.    

Zum  Brandschutz sind in den Übergabeprotokollen kaum bzw. keine Aussagen zu finden, auch im Textteil nicht. 

Wir können uns nicht vorstellen, dass die bereits genutzten Etagen brandschutztechnisch nicht abgenommen wurden. Im Datenraum war bei vorhandenen 18 Aktenordnern keiner darunter, der Auskunft gab. Wir möchten den vollständigen Bericht des beauftragten Prüfingenieurs. Nach dem heutigen Verwaltungsstandpunkt wird uns das zugesichert.  

Wir haben deshalb die Änderungsanträge 1 und 3 eingebracht, die für uns bedeutend für die Abstimmung sind.  

Erst mit dem Aktenstudium wurde mir bewusst, dass auch für Archivräume Vorschriften eingehalten werden müssen. Die Be- und Entlüftung der Archivräume muss gesichert sein, um das Archivgut der Stadt zu erhalten. Auch dazu ist ein Gutachten notwendig. Ich habe keine Aussagen gefunden. Hinzu kommt, dass unter den Souterrain noch ein Keller ist, der 1994 zugemauert wurde. Auch deshalb ist ein Durchlüftungsgutachten notwendig.   

In der 0tto-Schill-Straße 2 gibt es schon noch einiges zu tun.  

Das Willkommenscenter ist im Bau, Sonnenschutz ist noch nicht in allen Räumen angebracht usw. Es macht mich auch betrübt, wenn ich die Graffiti-Schmierereien auf der Pleiße-Mühlgrabenseite sehe.    

Es wird sie  nicht verwundern, dass wir der Vorlage so nicht  zustimmen können.

 

Rede zur Drucksache DS-01611-04 "Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung der Nachträge zum Mietvertrag".