Erhöhung der Müllgebühren - so nicht!

Reiner Engelmann

Die PDS-Fraktion regte im Zusammenhang mit der letzten Erhöhung der Müllgebühren im Dezember 1997 an, die nächste Gebührenänderung in breiter Linie mit den Bürgern bzw. deren Interessenvertreter zu führen. Gedacht war vor allem an Mieterverbände, Vermieter und Siedlerverbände.

Uns ging es vor allem darum, gemeinsam mit den Betroffenen über eventuell neu zu gestaltende Gebührenstrukturen nachzudenken, denn es war schon damals bekannt, dass, wenn alle Bürger konsequent Müll und Sekundärrohstoffe trennen, das Müllaufkommen sinkt und die alte Satzung nicht mehr alle Kosten auffangen kann.

Die PDS-Fraktion regte im Zusammenhang mit der letzten Erhöhung der Müllgebühren im Dezember 1997 an, die nächste Gebührenänderung in breiter Linie mit den Bürgern bzw. deren Interessenvertreter zu führen. Gedacht war vor allem an Mieterverbände, Vermieter und Siedlerverbände.

Uns ging es vor allem darum, gemeinsam mit den Betroffenen über eventuell neu zu gestaltende Gebührenstrukturen nachzudenken, denn es war schon damals bekannt, dass, wenn alle Bürger konsequent Müll und Sekundärrohstoffe trennen, das Müllaufkommen sinkt und die alte Satzung nicht mehr alle Kosten auffangen kann.

Was geschah 1998 und 1999 nun wirklich?

Die Bürger im mehrgeschossigen Wohnungsbau senkten ihre Kosten teilweise um ein Drittel. Die wesentlichen Ursachen dafür liegen in der Schaffung von verschließbaren Mülltonnen und in der Zuordnung der Tonnen auf kleinere Wohnbereiche. Nach unserer Abfallwirtschaftssatzung und dem Willen des Gesetzgebers darf das Erreichte nicht befriedigen. Es gibt noch viel zu viele Fehlwürfe in die Restmüllbehälter. Trotzdem sank das Restmüllaufkommen im Stadtgebiet 1998 um 17.000-Jahrestonnen und 1999 mit Bereinigung der Eingemeindungszahlen um 21.000-Jahrestonnen. Beachtet man die Stadtflucht, so kann man annehmen, dass jeder Leipziger sein Müllaufkommen um 30 kg senkte, dass sind etwa 14 % gegenüber 1997. Das ist wesentlich weniger als erwartet. Trotzdem lassen sich nicht alle Kosten auffangen, weil die Fixkosten tendenziell wachsen. Die genauen Zahlen finden Sie in der Vorlage, sie belaufen sich auf etwa 3,7 %.

Um 3,7 % müssten die Müllkosten für den Leipziger demnach steigen, wenn da nicht noch zwei weitere Posten wären.

Einmal die zusätzlichen Kosten aus der Eingemeindung heraus. Im Landkreis wird uneffizient gearbeitet, mehrere private Betriebe entsorgen mit Gewinn, für das städtische Reinigungsamt ist das verboten. Hinzu kommt, dass die Wegebeziehungen ungünstiger sind als im alten Stadtgebiet. Wer ein größeres Stadtgebiet haben will, der muss auch die Kosten dafür tragen. Das sind die Posten, die die PDS-Fraktion mitgetragen hätte. Sicher hätten wir wieder um die Notwendigkeit der Grundgebühr gestritten, doch vom Prinzip her hätten wir es verantwortet und hätten die Steigerung von insgesamt dann etwa 13 % für den Bürger begründbar gehalten.

Aber mit dem dritten Posten können wir überhaupt nicht einverstanden sein:

Es ist die Steigerung der Andienungskosten von 130 DM auf 175 DM/Tonne für die Deponien – eine Steigerung um 34 Prozent. In der Müllgebühr schlagen sich diese mit knapp 20 % Erhöhung nieder. Schuld daran ist die Überdimensionierung der Deponie Cröbern. Noch heute würde die Kapazität unserer ehemals eigenen Deponie Seehausen reichen, um bis 2005 Leipzig und den Landkreis vollständig zu entsorgen. Diese falsche Entscheidung von damals haben wir nicht zu verantworten.

In der Haushaltsrede 1996 bezogen auf das Jahr 1997 führte Dr. Tippach aus:
„Die Zweckverbandspolitik kann nicht Subventionspolitik für die Landkreise sein.
Wir haben Cröbern nicht gewollt, das Dilemma ist da, aber auch die Erwartung an die kommunale Politik.
Seit Sommer 1996 diskutiert jedermann die auflaufenden Defizite im ZAW (20 Mio. DM), seit 1994 beschäftigt das Problem die Verbandsversammlung. Die Landräte zeigen sich zunehmend unfähig, politische Mehrheiten im Verbandsgebiet zu finden. Selbst die plausibelsten Vorschläge werden verschoben, wiedervorgelegt und vertagt. So verkommt die Verbandsversammlung zur Quasselbude einer kommunalen Körperschaft, in der wesentliche richtungsweisende Voruntersuchungen und Entscheidungen ausbleiben.“

Nach einigen Ausführungen zu den neuen Bedingungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führte Dr. Tippach dann aus:
„Die Deponien sind nur das Endglied neuer komplexer Handlungsabfolgen. Jeder Vertrag, der heute nicht geschlossen wird, ist unwiederbringlich verloren und verstärkt die Defizite – derzeit 40.000 DM pro Tag. Die gelähmte und sich rückversichernde Geschäftsführung des ZAW kann die nötige Innovation nicht entwickeln, und die handlungsfähigen Geschäftsführer der ZDC sind an den ZAW mit Handfesseln gebunden. ... Das Regierungspräsidium hilft fleißig mit, Verwirrung und Destabilisierung zu erzeugen. Die Presse schlägt plötzlich vor, eine Deponie zu schließen – wirtschaftlicher Unsinn, wie jeder wissen muss –, der Landrat sagt dann, all das sei zu prüfen.“

1998 schlug die PDS-Fraktion im Zweckverband vor, die notwendigen Angleichungen vorzunehmen.

Aus wahltaktischen Gründen der Mehrheitsparteien im Landtag und in der Stadt erfolgte auch damals keine Angleichung der Gebühren. Und das Ergebnis ist, die heutige Forderung des Zweckverbandes ist um 10,- DM höher als sie noch 1998 gewesen wäre.

Ich glaube, wir haben ausreichend begründet, warum wir die Vorlage in der jetzigen Fassung ablehnen müssen. Sie ist letztlich unsozial, denn sie legt das Versagen der Politik auf den Bürger um, und die Vorlage ist in unseren Augen auch nicht rechtsfähig. Einmal tragen die Last der Gebührenerhöhung vor allem die Siedler, sie werden zwöfmal stärker belastet als die Mieter und es ist rechtlich bedenklich, die Überkapazität der Deponien einfach auf den Bürger umzulegen. Ein Klageverfahren wird hier sicher Klarheit schaffen.

Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen werden wir zustimmen, da die dem Antrag zugrunde liegende Berechnung auf eine Forderung unseres Vertreters in der Arbeitsgruppe zurückgeht.

Ich hoffe, die anderen Fraktionen – insbesondere CDU und SPD – werden der derzeitigen Satzung nicht zustimmen.

Herr Schimpff (CDU), wenn Sie das mit dem Wasser bezüglich der Grundgebühr ernst gemeint haben, dann muss das erst recht für den Müll gelten. Von Ihrem Vertreter war dazu kein Wort zu hören.

Nur mit der Ablehnung der Vorlage kann wirklich ändernde Politik im Regierungspräsidium erzeugt werden. Das heißt, es müssen Fördergelder auf die Deponie fließen wie auf jede andere öffentliche Deponie.

Zum Brief von Herrn Tschense kann ich nur anmerken, dass der Zweckverband beinahe jährlich wenigstens ein Schreiben an die Staatsregierung, Bundesregierung oder das Regierungspräsidium gesandt hat, immer mit dem Misserfolg, dass die Restriktionen auf die Deponiegesellschaft größer und nicht geringer wurden. Daher kann er Ihnen zur Gewissensberuhigung dienen, dem Bürger dient er nicht.

Beschlussfassung:Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung wurde mit 40 Stimmen dafür, 23 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen beschlossen.