Ein Schritt in Richtung Umsetzung der Richtlinie Kunst am Bau!

Mandy Gehrt

Bis zu 15.000 € werden zur Erarbeitung von Vorschlägen für Kunst am Bau am zukünftigen Gymnasienstandort Karl-Heine-Str. 22b bereitgestellt.

In der Ratsversammlung im September letzten Jahres haben wir mehrheitlich zum einen  beschlossen, dass eine Richtlinie für Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und eine Strategie für Kunst im öffentlichen Raum erarbeitet wird und zum anderen haben wir beschlossen, dass  geprüft werden soll, bei welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017 Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann.

Mit der Erarbeitung der Richtlinie und der Strategie sind wir schon einen großen Schritt vorangekommen. Letzten Samstag, am 4.3., wurden extra dazu Expert_innen zu einer Veranstaltung in die GfzK eingeladen, die uns über Ihre Erfahrungen mit Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau in den Städten München und Hamburg berichteten. Außerdem wurden in fünf Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen Akteure aus der freien Kultur und der Verwaltung sowie Fraktionsmitglieder eingeladen, Kriterien, Ideen und Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.
Aber Richtlinien machen natürlich nur Sinn, wenn sie auch eine Anwendung finden und dafür können bzw. sollten wir heute den Grundstein legen.

Unsere Fraktion hat deswegen einen ÄA zur Drucksache „Schulkomplex Karl-Heine Str. 22b“ vorgelegt, in dem ein Punkt 8 ergänzt werden soll. Dieser besagt, dass eine Summe von bis zu 15.000 € in der Gesamtinvestitionssumme einzuplanen ist, um in einem partizipativen Verfahren Vorschläge bzw. Entwürfe für Kunst am Bau an diesem Bauvorhaben erarbeiten zu können.
Denn, liebe Kolleg_innen, in den Anlagen findet sich unter Punkt 3.2. Erläuterungen zur Planung auf der Seite 10 zwar die sogenannte Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunstwerke“, es findet sich aber an dieser Stelle nur die Aussage, dass Möbel und Ausstattung zur Neueinrichtung geplant sind. Von Kunst am Bau, die in dieser KG auftauchen müsste, fehlt aber jegliche Aussage, das bedeutet, es ist de facto nichts geplant.

Wir, liebe Kolleg_innen, haben es hier mit Gesamtkosten von über 30 Mio. € für ein kommunales Bauvorhaben zu tun, es soll ein 5-zügiges Gymnasium entstehen, das mehr als 1.000 Schüler_innen besuchen werden. Das, was wir heute mit diesem Vorschlag beschließen, ist also genau so ein Bauvorhaben, für das Kunst am Bau von Beginn an eingeplant werden sollte. Nicht zuletzt, weil wir so einen Beitrag zur ästhetischen und kulturellen Bildung der Kinder und Jugendlichen, der zukünftigen Schüler_innen, leisten.

Wir haben in unserem Änderungsantrag keine Summe für die endgültige Umsetzung des Kunst am Bau-Vorhabens genannt, diese dürfte aber laut Bundes- und Landesrichtlinie bei ca. 0,5 % der Gesamtsumme liegen. Wir wollen mit diesem Änderungsantrag zunächst lediglich dafür sorgen, dass bei diesem immens großen Bauvorhaben Kunst am Bau von Anfang an eingeplant wird.
Ich hoffe, sie können unserem Ansinnen zustimmen, um so unser mehrheitlich beschlossenes Anliegen vom September 2016 voranzubringen.

Um Ihnen noch eine Hürde zur Zustimmung zu nehmen, möchte ich vorschlagen, in unserem Änderungsantrag vor der Summe 15.000 € noch die Worte "bis zu" einzufügen.

Wir hoffen also nun, Sie können unserem Änderungsantrag alle zustimmen! 

Rede zur Drucksache DS 03671 „Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b - Erwei­terung eines denkmalgeschützten Schul­komplexes zu einem 5-zügigen Gymna­si­um … , einschl. Neubau Dreifeldsporthalle am Standort Karl-Heine-Straße 22b,“.