Die Waffenverbotszone ist kein Mehr an Sicherheit, sondern ein Mehr an Willkür, Repression und Unsicherheit!

Oliver Gebhardt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

Liebe Kolleginnen und Kollege der demokratischen Fraktionen,

werte Zusehende an den Empfangsgeräten,

 

die Waffenverbotszone im Leipziger Osten ist ein spannendes Konstrukt und Dokument zugleich. Die eingerichtete Zone dokumentiert das Versagen des aus unerfindlichen Gründen immer noch im Amt befindlichen Innenministers Wöller und der gesamten sächsischen Staatspolitik par excellence. 

Ich erinnere daran, dass schon die Einrichtung dieser Zone eine Farce war. Allein das nicht vorhanden sein einer Spezialnorm wie bei Alkoholverbotszonen lässt tief blicken. Scheinbar war die Datenlage derart dürftig, dass konkrete Voraussetzungen nach §9a SächsPolG einfach nicht vorhanden waren. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: Die Polizeiliche Kriminalstatistik sowie das polizeiliche Auskunftssystem Sachsen ermittelten statistisch eben nicht, wie häufig in diesem Bereich Waffen zum Einsatz kamen. Lediglich Schusswaffen, jedoch aber keine anderen gefährlichen Gegenstände wurden regelmäßig durch die Beamtinnen und Beamten statistisch erfasst. Vor diesem Hintergrund voller statistischer Lücken ist eine kriminalistisch nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit der Waffenverbotszone an einem bestimmten Ort mehr als fragwürdig. 

Daher wurde sicherlich zur abstrakten Gefahr gegriffen und mit zwei getrennten Verordnungen ein Rechtskonstrukt gefertigt, welches jedoch selbst heute noch schnell ins Wanken kommt. Ein Beispiel hierfür ist die anfangs fehlende Deckungsgleichheit zwischen „Verbotszone“ und der Einstufung als „gefährlicher Ort“ und viele Fragen um die jeweiligen Rechtsgrundlagen für mögliche Durchsuchungen.

Aber schauen wir doch einmal, was in einer solchen Verbotszone nach Grundlage der "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig" und der "Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig" geregelt ist: Neben Hieb- und Stichwerkzeug sowie Reizstoffen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, fallen Gegenstände, "die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden, wie zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge". Und ab hier wird es amüsant:

Laut Landesregierung gehören Scheren, wie der Landtagsdrucksache 6/17829 zu entnehmen ist, nicht zu den unter das Verbot fallenden Gegenständen. Die Wirklichkeit im Jahr 2018 und 2019 offenbarte dann jedoch, dass Scheren auch durch die sächsische Polizei sichergestellt werden, weil das Mitführen als Verstoß gegen die Verordnungen gewertet wurde. Dementsprechend wurde auch ein Bußgeldverfahren eröffnet. Plötzlich meinte die Landesregierung dem Landtag gegenüber nun, dass es „im Einzelfall aber möglich“ sei, dass Scheren doch ein Problem sind. (LT-DS6/18166). Aber wie ist es dann mit Messern, die ich mit mir führe, um diese Heim zu bringen?

Die Landesregierung meint: „[D]er Transport von Waffen und gefährlichen Gegenständen in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern“, ist möglich. In der Landtagsdrucksache 6/15153 gibt es hierzu sogar eine Anleitung: Man möge doch ein Zahlen- oder Vorhängeschloss nutzen oder sie dürften nicht innerhalb von drei Sekunden oder mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar im Anschlag einsatzbereit sein. Was nun drei oder vier Sekunden sind, dass müsse im Einzelfall geklärt werden und liegt in hohem Maße in der Interpretationshoheit der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten.

Wenn Sie nun zum Asia-Imbiss des Vertrauens in der Waffenverbotszone gehen und dort ein Essen inklusive Plaste-, respektive Holz-, besteck kaufen und mitnehmen, dann Gnade Ihnen Gott, dass Sie ein Zahlen- oder Vorhängeschloss dabeihaben oder nicht kontrolliert werden! Passen Sie auf, dass Ihre Kinder im Kunstunterricht keinen Linolschnitt machen und das Werkzeug dafür in der Seitentasche ihres Ranzens haben… Alle geraten dadurch möglicherweise ungewollt direkt in den Fokus der Staatsbehörden, denken Sie daran, der Einzelfall ist entscheidend!

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Verbotszone ein Wirr an Regelung ist und auf einer nicht nachvollziehbaren Datengrundlage geschaffen wurde. Hier stellt sich die Frage, was genau evaluiert und interpretiert wird, wenn es von vor der Zeit der Waffenverbotszone keine sinnvoll nutzbaren Daten gibt? Ebenso weisen wenig erfolgreiche Fahndungsquoten von vier Prozent 2019 eher darauf hin, dass diese Zone kein Mensch braucht. Sie ist kein Mehr an Sicherheit, sondern ein Mehr an Willkür, Repression und Unsicherheit. Damit muss Schluss sein und Leipzig sich zügig gegen die Waffenverbotszone positionieren.