Die Verwaltung muss zahlen

Margitta Hollick

Es ist eine gute Tradition der AG „Freie Wohlfahrtsträger“, dass sie jährlich die Mitglieder des Fachausschusses Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule Anfang Mai zu einem Gespräch einlädt.
Wir, die Mitglieder des Fachausschusses, hören aus erfahrenem Munde die Probleme und Sorgen und gemeinsam versuchen wir Lösungen anzubieten. Das ist nicht immer leicht und gelingt uns häufig nur in Maßen.
Ein Problem, das seit 2010 immer wieder auftaucht, sind die Personal- und Sachkosten für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft während der Vor- und Anlaufphase. Die Kosten für eine sich aufbauende Kita trugen bisher die freien Träger, und im Ausschuss wurde uns von der Verwaltung immer wieder mitgeteilt, dass ein städtischer Zuschuss nicht möglich sei.
Keine Pflichtaufgabe. Irrtum .
Mit Stadtratsbeschluss vom Februar 2016 wurde die Verwaltung durch einen Antrag des Jugendhilfeausschusses beauftragt,  bis zum Ende des 2. Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen  oder erweiterten Kita in freier Trägerschaft regelt. Und siehe da, das städtische Rechtsamt prüft und stellt fest: Die freien Träger übernehmen eine Pflichtaufgabe der Kommune und sind ebenso wie die kommunalen Kitas in diesem Falle angemessen zu finanzieren oder kurz: Die Verwaltung muss zahlen. In der Vorlage sind die Regelungen aufgeführt.

Die entscheidenden Aussagen für die freien Träger sind in der Anlage 1 im  Abschnitt 3 und 4verankert.
Hier ist die Fraktion DIE LINKE der Meinung, es muss nachgebessert und verändert werden, deshalb unser Änderungsantrag:

Im Abschnitt 3 „Voraussetzung für die Finanzierung“ ist der Abschnitt
c) Schaffung von mindestens 75 zusätzlichen Plätzen als eine Voraussetzung zu streichen. Alle Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten und sind entsprechend angemessen zu finanzieren. Diese Einschränkung ist deshalb nicht angebracht.

Im Abschnitt d) soll die Finanzierung bei Erweiterungen und Ersatzneubauten nur möglich sein, wenn mindestens 40 % zusätzliche Plätze im Vergleich zur Ursprungskapazität geschaffen werden.
Wir halten diesen Prozentsatz für zu hoch. Einfaches Rechenbeispiel: Eine Kindertagesstätte mit 120 Kindern. Erweiterung um 40 % wären 48 Kinder, also 3 Gruppen. Wir sagen 25 % sind realistisch,reichen aus. Eingewöhnung in Kinderkrippe und Kindergarten kostet Zeit und Personal.
Denn damit die Finanzierung der Anlaufkosten fließen kann, müssen alle Punkte von a) bis e) erfüllt sein. Das wäre bei den jetzigen Vorgaben (75 zusätzliche Plätze bei Neubauten und 40 %bei Erweiterung)  kaum so möglich, und eine Pflichtaufgabe wird ausgehebelt.

Auch im Abschnitt 4 „Finanzierung der Vorlaufkosten“ streben wir Veränderungen an. Um die Aufgaben in Vorbereitung der Eröffnung der neuen Kitas realistisch erfüllen zu können (konzeptionelle Arbeiten, Personalgespräche, Teambildung, Aufnahmegespräche, Elterninformationen, Gruppenbildung, Einrichtung der Räume usw.), sollten die Personalkosten für eine Leiterstelle bereits zwei Monate anstatt einem Monat vor der Inbetriebnahme der Kita finanziert werden. Vier Wochen anstatt lediglich zwei Wochen vor der Inbetriebnahme sollten dann auch zwei bis drei Erzieherinnen zur Verfügung stehen, um die Leiterin bei dem umfangreichen Aufgabenfeld zu unterstützen.

Letztendlich stellen auch diese Regelungen einen Kompromiss dar, wissen wir doch, dass tatsächlich mindestens ein Vierteljahr vor der Vorlaufzeit notwendig ist, um eine Einrichtung ordnungsgemäß eröffnen zu können.

Herr Oberbürgermeister, wir erwarten, dass die Regelungen über den Umfang und das Verfahren über einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss in der Vor- und Anlaufphase neuer Kitas durch den Stadtrat beschlossen werden. Genau das hat der Stadtrat mit dem Beschluss des Antrages des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Lediglich zu informieren, war nicht der Auftrag.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Rede zur Drucksache DS-03383 "Personal-und Sachkostenzuschuss für neue Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase".