Die Ursachen liegen in der verfehlten Schulpolitik des Freistaates Sachsen

Sören Pellmann

Wieder einmal diskutieren wir über gemeinsame Schulbezirke. Es ist Zeit daran zu erinnern, dass die Ursachen für diese Vorlage in der verfehlten Schulpolitik des Freistaates Sachsen liegen. Bis 2005 gab es in Leipzig Mitwirkungsentzüge des Freistaates und Schulschließungen, denen sich immer wieder die Mehrheit in unserem Stadtrat anschloss – verfehlte Landes- und Stadtpolitik.

Kein Wunder, dass heute Klassenzimmer für unsere selbstgesteckten Ziele fehlen. An diese möchte ich erinnern: Für Grundschulkinder kein Schulweg länger als 2 km und keine Klassenstärke über 25.
Ich hoffe, es hat diese Ziele keiner von uns vergessen.
Dass es nicht genug Lehrer/Innen gibt, hat seine Ursache in der Bildungs- und Hochschulpolitik des Freistaates.

Mehrfach wurde heute schon erwähnt, welche Absichten mit dieser Vorlage erreicht werden sollen, nämlich

  1. die knappen Lehrerressourcen in staatlichen Schulen rationell nutzen.
    Anmerkung: Mehrere freie Schulen haben in der 1. und 2. Klasse zwei Lehrer/Innen – warum wohl?
  2. das flexibles Nutzen vorhandener Schulplätze,
  • d. h. nichts anderes als Auslasten der gesetzlichen Grenze bis 28 vom ersten Schultag an, und die haben wir schon in den meisten Grundschulen der Stadt heute;
  • d. h. aber auch, die Integrationsverordnung wird außer Kraft gesetzt, denn  pro Integrationskind soll die Klassenstärke um zwei gesenkt werde. Bei zwei Integrationskindern wäre dann die höchste Klassenstärke 24;
    Ist aber im wirklichen Leben nicht so!
  • d. h., auch die Belastungen der Grundschullehrerinnen ist immens hoch, und die notwendigen Fördermaßnahmen für die Schüler/Innen verringern sich oder bleiben aus.

3.    das Nichtanwenden des Losverfahren in Grundschulen,
leider nicht gerichtsfest, aber wünschenswert.

Es wurden auch Kriterien zur Aufnahme in die Grundschule genannt:
So werden bevorzugt in der wohnortnahen  Schule aufgenommen:

  1. Geschwisterkinder,
  2. eng umgrenzte Härtefälle (Was ist das? Schwammiger Begriff!),
  3. sicherer Schulweg (im Sinne: Kein Kind soll an seiner wohnortnahmen Schule vorbeilaufen.)

Ich denke, ein solches Handeln ist plausibel, aber die Punkte 2 und 3 sind nicht gerichtsfest, sondern Auslegungssache.
Wir wollen nicht, dass sich Eltern bei Gericht einen Platz an der Grundschule erstreiten.
Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ stammt aus unserer ersten Landtagsperiode als PDS und ich freue mich, dass er heute so von mehreren Fraktionen übernommen wird. Aber wir sind heute der Meinung, für Grundschulkinder soll gelten: „Kurze Beine, kurze und verkehrssichere Wege“.

Als Lehrer an einer Grundschule in einem gemeinsamen Schulbezirk (66. GS und GS Portitz) ist mir auch bekannt, dass die Schulleiter/innen in der Lage sind, diese Aufgabe kommunikativ selbstständig zu lösen. Dazu braucht man keine Vorschrift. Aber sie erwarten für ihre Entscheidungen mehr Verwaltungsfreiheit von SBAL und Schulverwaltungsamt und Rückenhalt. Die Wunscherfüllungsquote liegt heute schon nach Aussagen der Verwaltung und SBAL bei 95 %.

Dass in der Vorlage zu eng gedacht wird, möchte ich am Beispiel des geplanten, gemeinsamen Schulbezirks August-Bebel- und Wilhelm-Busch-Grundschule zeigen.
Ziel ist, die Wilhelm –Busch-Schule zu entlasten. Richtig. Da die Vorlage erst  für das nächste Schuljahr gilt, machen wir auch auf andere Lösungen aufmerksam.

Der Anbau der Fritz-Baumgarten-Grundschule ist im nächsten Schuljahr fertig und acht neue Klassenräume werden gewonnen. Also könnten auch Schüler/innen gefahrlos in diese Richtung laufen oder auch in Richtung Pinkert-Grundschule. Das Hintergebäude wird in zwei Jahren zu einer weiteren oder erweiterten Grundschule umgewidmet. Erste Räume könnten schon jetzt genutzt werden. Alles möglich. Die Verwaltung möchte noch mehr Kinder über die Dresdner Straße in Richtung August-Bebel-Schule gehen lassen. Das ist uns zu gefährlich.

Ähnlich ist die Lage beim Schulbezirk 90./91. Grundschule. Die 90. Grundschule nutzt das Gebäude mit dem Grundschulteil des Förderzentrums für Erziehungshilfe. Laut Vorlage (S. 3) soll die 91. Grundschule einen Anbau erhalten, mit dem der zusätzliche Bedarf für beide Schulen gesichert werden soll, so wörtlich. Warum kann kein An- oder Ersatzbau bei der 90. Grundschule erfolgen? Müssen die Schüler/innen über die viel befahrene Kiewer Straße geschickt werden?  Darauf gibt es keine Antwort.

Die Lage im Süden ist angespannt. Der gemeinsame Schulbezirk 3. Grundschule/Marienbrunner Grundschule kann die Probleme höchstens drei Jahre lösen. Auch das geht aus der Vorlage (S. 4) eindeutig hervor. Im Schulentwicklungsplan Fortschreibung 2017 ist festgeschrieben, dass im Bereich Lößnig/Marienbrunn eine zweite Grundschule geplant ist. Platz dazu wäre vorhanden.

Zusammenfassend:
Für uns ist diese Vorlage zu kurz gedacht.
„Aus der Not eine Tugend machen“, da hätte ich mir mehr Mitwirkung durch die Stadträt/innen und zukunftsträchtigere Lösungen gewünscht.

 

Rede zur Vorlage VI-DS-04153 "10. Satzung zur Änderung der Schulbezirke der Grundschulen".