Neben dem Gewerbepark auch Wohnungen und eine Schule in Stahmeln bauen

Siegfried Schlegel

Trotz gutem Erinnerungsvermögen kann ich mich nicht erinnern, dass es um einen Antrag ein solches Kuddelmuddel gegeben hat, wie beim Antrag Nr. 5670 „Bebauungsplan Nr. 354 Gewerbepark Stahmeln“ des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln. In der ersten Fassung des Antrags wurde die vollständige Aufhebung des als Vorhaben- und Erschließungsplan  beschlossenen B-Planes E 77 für das Gewerbegebiet zwischen Eisenbahntrasse und Neue Hallesche Straße im Norden zur Hallesche Straße im Süden gefordert. Trotz der sachlichen Diskussion im Ortschaftsrat am 17. Oktober unter aktiver Teilnahme der Stadträte Geisler und Schlegel, dem seit 23. Oktober vorliegenden 1. Änderungsantrages und Verwaltungsstandpunkte über Möglichkeiten der Umsetzbarkeit des Anliegens brachten die nachfolgenden Neufassungen des Antrags und Änderungsanträge sowie mehrfachen Vertagungen im Stadtrat keinen substanziellen Erkenntniszuwachs.  So war schon vergangenes Jahr bekannt, dass der derzeitige Bebauungsplanentwurf auf einen ursprünglich B-Plan der ehemals selbstständigen Gemeinde Stahmeln zurück geht, der auch von der späteren Gemeinde Lützschena-Stahmeln nicht verändert wurde und 1999 unter der Nummer E 77 – E steht für B-Pläne eingemeindeter Ortsteile - als verbindliche Bauleitplanung von der Stadt Leipzig übernommen wurde. Er ging auch in die vorbereitende Bauleitplanung wie den Flächennutzungsplan oder das Nordraumkonzept ein. Die Grundstückseigentümer berufen sich auf einen Vertrauensschutz, der bisher auch durch das Verwaltungsgericht nicht infrage gestellt wurde. Die Stadtverwaltung soll aber auch ihre Rechte im Rahmen Bauplanungsrechtes wahrnehmen.

Dies wurde auch im Änderungsantrag 1 berücksichtigt, in dem es heißt: „Unter Beibehaltung der städtebaulichen und Nutzungsstruktur  im nördlichen und mittleren Bereich und bei Einordnung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges soll im südlichen Bereich straßenbegleitend mit der Halleschen Straße mit dem Vorhabenträger und Eigentümer ein allgemeines Wohngebiet mit Prüfung eines Schul- und/oder Kitastandortes als Kompromiss ausverhandelt werden.  Ein trennender mittig gelegener Grünzug soll für notwendige Ausgleichsmaßnahmen beider Baugebiete genutzt werden.“

Nichts Neues besagt der Schnellschuss der Freibeuter: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Rechtskraft des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 354 "Logistikpark Stahmeln" ein Planänderungsverfahren mit dem Ziel einzuleiten, für den südlichen Teil des Plangebiets Wohnbebauung und Kita- sowie Schulbau zu ermöglichen. Er hat nicht nur den Mangel, dass der Vorschlag nur wiederholt wird, sondern er setzt bereits voraus, dass der bzw. die Investorengruppe dem folgt. Diese haben aber bisher noch nicht einmal eine Umnutzung des südlichen Teils in Aussicht gestellt. Keine Rede davon, dass die Gewerbe und Wohnfunktion durch geeignete Maßnahmen zu trennen sind. Der Ortschaftsrat legt sogar noch einen drauf, in dem „unverzügliches“ Handeln, also ohne schuldhafte Verzögerung die Rede ist. Wie verträgt sich das damit, dass auf Wunsch des Ortschaftsrates der Antrag widerholt von den Tagesordnungen der Fachausschüsse und des Stadtrates abgesetzt wurde? Sonst verabscheuen Liberale Enteignung wie Teufelszeug. Hier wird sie mittelbar gefordert, unabhängig davon, dass die Stadt diese nur vornehmen könnte, wenn es in der Umgebung keine anderen geeigneten Standorte für Schulen bzw. Kitas gibt. Untersuchungen  finden  aber bereits statt. Was die Kita mit guter Verkehrsanbindung und Bedarf aus der Nachbarschaft angeht, wurde ein idealer Standort mit einem städtebaulichen Vorschlag  im Rahmen des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Areals Alte Sternburgbrauerei Lützschena innerhalb bestehender und künftiger kompakter  Wohnungsneubebauung im Dezember gefunden. Das konnte im Oktober so noch nicht bekannt sein. Vorstellungen und erste Untersuchungen gibt es auch betreffend der Schule, beispielsweise durch Ergänzungsbauten an den bestehenden. Diese ist aber ebenso innerhalb  umgebender Wohnungsneubebauung im südlichen Teil des in Rede stehenden B-Plangebiets bei gütiger Einigung nicht ausgeschlossen. Stimmen Sie deshalb dem am weitesten gehenden Änderungsantrag 1 zu und öffnen Sie den Weg für eine einvernehmliche Einigung mit dem Investor bzw. der Investorengruppe.

Rede zum Antrag A 05670 „Bebauungsplan Nr. 354 Gewerbepark Stahmeln“  des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln.