Das Wassergut Canitz bleibt in kommunaler Hand!

Dr. Ilse Lauter

Auflagen der Landesdirektion Sachsen im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kapitalausstattungsvereinbarung sowie „strategische Neuausrichtung der LVV-Gruppe“ - Umsetzung der Ratsbeschlüsse RBV-793/11 und RBV-1112/12 – Sachstandsbericht zum 31. Dezember 2013
Auch wenn der Titel sehr sperrig ist und kaum einem Bürger unserer Stadt etwas sagt, geht es doch um wichtige Prozesse, nämlich die Erfüllung der Auflagen der Landesdirektion, die sie der Stadt bei der Genehmigung der Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und ihrer Tochter LVV erteilt hat.
Es ist gut, dass alle Prüfungen ergeben haben – das Wassergut Canitz bleibt in kommunaler Hand, und dort ist es auch am besten aufgehoben.
Die Bewirtschaftung der 750 ha Flächen des Wasserschutzgebietes mittels ökologischer Landwirtschaft, jenseits von Überdüngung und Genmanipulation, schützen unser Grundwasser und sichern nachhaltig die lebenswichtigen Trinkwasserressourcen in hervorragender Qualität. Das haben unsere Stadtväter vor mehr als hundert Jahren gewollt, und das wollen auch wir.
Dennoch einige Fragen, die aus unserer Sicht noch offen sind. Dabei ist es einigermaßen schwierig, hier in öffentlicher Sitzung über nichtöffentliche Bestandteile der Vorlage zu reden. Ich werde mich entsprechend ausdrücken und
Zur Weiterentwicklung der LVV zur Managementholding: Wir forderten schon vor Jahren eine „starke Mutter mit starken Töchtern“. Das greift die Vorlage auf Seite 29 der Anlage A auf, verweist jedoch zurecht, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Das betrifft auch die von der LDL geforderten nachhaltigen Einsparungen im Konzern von 10 Millionen Euro jährlich.
Und sind die Einsparungen nun Brutto-Effekte (S. 12 der Vorlage), denen an anderer Stelle Mehrausgaben gegenüber stehen? Und sind sie liquiditätswirksam? Und ab wann? Auf die uns versprochenen Antworten warten wir bis heute vergeblich.
Auch andere finanzielle Effekte sind nicht klar beschrieben:
Der Ratsbeschluss V/1112/12 sieht unter 4.4 vor, eine Wandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital der LVV zu prüfen. Ein Prüfergebnis kennen wir nicht, können nur mutmaßen, dass es negativ ist, denn die heute zu beschließende Vorlage sieht eine Tilgung auf das Gesellschafterdarlehen in 2016 vor. (S. 6 im öffentlichen Teil) Das wird in einem einzigen Satz dargestellt. Keine Erklärung über Höhe und Auswirkungen auf das komplexe Finanzgefüge zwischen der Stadt, der LVV und ihren Töchtern.
Unter 5.1 sah der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2012 vor, eine Wandlung des Konsortialdarlehens in ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen zu prüfen. Auch hier ein dürrer Satz „Das Konsortialdarlehen wurde…prolongiert“ (S. 6 im öffentlichen Teil) Ist das das Prüfergebnis? Welche Gründe gibt es, das Konsortialdarlehen nicht umzuwandeln? Information im Nachhinein als Beteiligung des Stadtrates?
Ich könnte noch weiteres anführen, möchte es aber dabei bewenden lassen. Meine Fraktion wird der Vorlage in ihrer Neufassung vom 16.5.2014 zustimmen.

Rede zur Vorlage DS V/3687 "Auflagen der Landesdirektion Sachsen im Zusammenhang mit der Kapitalausstattungsvereinbarung; Neuausrichtung der LVV-Gruppe - Umsetzung Ratsbeschlüsse RBV -793/11 und RBV-1112/12 - Sachstandsbericht zum 31.12.2013".