HP 013-12 Einordnung der Erneuerung des Knotens Bayrischer Platz/Windmühlenstraße

Siegfried Schlegel

Im Zusammenhang mit der Eröffnung des City-Tunnels 2013 und der Inbetriebnahme des Haltepunktes Bayrischer Bahnhof sowie der seit Jahren von Anwohnern geforderten Erneuerung der Fahrbahn der Windmühlenstraße wird ein Haushaltsansatz mit PSP-Element gebildet. Für das Jahr 2013 ist eine Verpflichtungsermächtigung vorzusehen, damit spätestens 2014 mit dem grundhaften Ausbau der Windmühlenstraße und anschließendem Ausbau des Bayrischen Platzes begonnen werden kann.


Begründung:

Die Windmühlenstraße ist eine wichtige innerstädtische radiale Hauptverkehrsstraße und der Bayrische Platz besitzt eine wichtige Verkehrsverteilungsfunktion unterschiedlicher Verkehrsarten. Seit Jahrzehnten erfolgten in der Windmühlenstraße immer nur einfache Sanierungen der Straßendecken.

Mit der Inbetriebnahme des Citytunnels entstehen neue Umstiegsbeziehungen für Bus und Straßenbahn, wofür Umbauten und Ergänzungen an Haltestellen vorzunehmen sind. Die schadhafte Straßendeckschicht in der Windmühlenstraße führt zu einer unerträglichen Lärmbelastung. Diese ist umso gravierender, da beispielsweise in dem straßenbegleitenden Mittelganghaus rund 100 Wohnungen ausschließlich auf die Straßenseite gerichtet sind. Deshalb sollte unverzüglich mit der Erneuerung der Fahrbahn in der Windmühlenstraße und zeitnah mit dem grundhaften Ausbau des Bayrischen Platzes und der Erneuerung der
Fuß-/Radwege beidseitig begonnen werden.

Deckungsquelle:
keine, da in 2012  noch keine Haushaltsmittel benötigt werden

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Der Antrag wurde abgelehnt.