A HP 50/08 Investzuschuss LVB

Jens Herrmann

Antragsteller:

Jens Herrmann

Beschlussvorschlag:

1. In der HH-Stelle „Investzuschuss LVB“ werden 1 Mio. € eingestellt.

2. Es wird eine Verpflichtungsermächtigung von 4 Mio. € eingestellt.

Begründung:

In der Ratsversammlung am 13.12.2006 bestätigte der Stadtrat die DS IV/1573. In diesem Zusammenhang genehmigte der Stadtrat auch den mit Datum 09.11.1999 abgeschlossenen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, einschließlich der Zusatzvereinbarungen vom 09.12.2002 und 09.01.2006 zwischen LVB und LVV. Entsprechend dem § 7 des VLFV leistet die Stadt einen Beitrag für Förderung von Investitionsvorhaben der LVB GmbH. Im Absatz 2 des § 7 steht: „Die Investitionsförderung wird den LVB als zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt. Eine stetige, für das Verkehrsunternehmen verlässliche und kalkulierbare Investitionsförderung wird in der mittelfristigen Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Leipzig berücksichtigt.“ Der Investzuschuss fällt jedoch nicht unter die oben genannten Zusatzvereinbarungen. Noch im Haushaltsplan für das Jahr 2007 ist für das Jahr 2008 ein Investzuschuss von 12,79 Mio. € vorgesehen. Die Streichung dieses Investzuschusses hat mit einer vertraglich vereinbarten verlässlichen und kalkulierbaren Investitionsförderung seitens der Stadt nichts zu tun. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, dass sich die Stadt ganz aus der Verantwortung stehlen will. Damit dies nicht geschieht, sollten wenigsten für das Jahr 2008 1 Mio. € eingestellt und eine Verpflichtungsermächtigung eingegangen werden.

Aktueller Stand:

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