A HP 30/08 3. Schule – Grundschule : Sanierung des Schul- und Mehrzweckgebäudes und Prüfung Ersatzbau der Sporthalle KT 60 statt Abriss

Siegfried Schlegel

Antragsteller:

Siegfried Schlegel

Beschlussvorschlag:

1. Von den in der Haushaltstelle 940/134/6* eingestellten 50.000,- Euro Planungsmittel werden 35.000,- Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung bis zum Grundsatzbeschluss des Stadtrates mit einem Sperrvermerk versehen.

2. Es wird geprüft, inwieweit durch Kosteneinsparung bei Umbau des Schul- und des Mehrzweckgebäudes Mittel für die dringend erforderliche Fassadensanierung der 51. Mittelschule – Lene-Voigt-Schule – umgelenkt werden können.

Begründung:

Ohne Grundsatzentscheidung des Stadtrates widerspiegelt der Ansatz im Haushaltsplan das Ansinnen, den baulich, funktional und stadtstrukturell intakten Standort 3. Schule in der Bernhard-Göring-Straße mit Schul- und Mehrzweckgebäude sowie Turnhalle abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Teile des Schulgeländes, das sich im Besitz der Stadt befindet, sollen veräußert werden. Eine Beseitigung bzw. radikale Verkleinerung der großzügig gestalteten Sportfreianlage ist nicht nachvollziehbar, da in der Vorlage die Nutzung der Sportfreifläche und des Hallenneubaus auch durch das Kant-Gymnasium vorgesehen ist. Ein Ersatzneubau der Einfeldsporthalle, die aus einer Metallleichtbaukonstruktion Typ KT 60 besteht und eine Außendämmverkleidung aus Stützkernelementen besitzt, wurde auch von Stadträten in der Vergangenheit angeregt. Eine 2- bzw. 3-Feldhalle ist wegen erforderlicher kostenintensiver Lüftungsanlagen nur bei Bedarf durch das Kant-Gymnasium und Sportvereine sinnvoll.

Es ist allgemein bekannt, dass sich bei Nachnutzung von Rohbaustrukturen je nach Umfang der Umbauten mindestens 20 – 40 % der Gesamtbaukosten einsparen lassen. In diesem Fall sind das Beträge in Millionenhöhe. Zahlreiche Schulen des gleichen Bautyps wurden in den zurückliegenden Jahren saniert, die baugleichen Gebäude des Wilhelm-Ostwald-Gymnasiums sollen nach den höchsten Anforderungen als Passivenergiesparhaus saniert werden. Den Einnahmen aus einem Grundstücksverkauf stehen Ausgaben für Abriss gegenüber. Außerdem besteht im Süden kein Bedarf an Grundstücken für Wohnungsneubau, da immer noch zahlreiche Baulücken vorhanden sind und zahlreiche Altbauten nach Sanierung wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden können. Darüber stehen auf dem Gebiet der Alten Messe Bebauungsflächen zur Verfügung. Der Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung durch eine Sanierung in eine neue Schule umziehen können, rechtfertigt in keiner Weise die willkürliche Vernichtung von Volksvermögen und jahrelange Verzögerung dringender Sanierung weiterer Schulen, Kindertagesstätten oder Sporthallen. Auch angesichts der prekären Lage des städtischen Haushaltes ist ein solches Abrissansinnen unverantwortlich.

Stattdessen wird vorgeschlagen zu prüfen, ob die dringend notwendige Sanierung der Fassade der Lene-Voigt-Mittelschule vorgezogen wird oder frei werdende Haushaltsmittel für die Beseitigung von Sicherheitsmängeln in Schulsporthallen, die die Gemeindeunfallkasse seit Jahren rügt, eingesetzt werden.

Aktueller Stand:

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