A HP 21/08 Förderung von Bürger-Solarstromanlagen

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Beim Amt für Umweltschutz wird in eine weitere Haushaltsstelle ein Förderbeitrag in Höhe von 150.000,- Euro für Bürger-Solarstromanlagen eingestellt.

Begründung:

Am 17.05.2006 beschloss der Stadtrat die „Nutzung kommunaler Dachflächen für Bürger-Solarstromanlagen“. Nach unserer Kenntnis wurde jedoch nicht eine einzige Anlage auf der Basis dieses Beschlusses in Betrieb genommen. Die Ursache sehen wir darin, dass die „Gestattungsnehmer“ außer einer Reihe in jedem Fall entstehender Kosten (u. a. Installationskosten für die Anlage, incl. Zwischenzähler, Betriebskosten, Versicherungskosten, Verwaltungskosten) ein Grund-Nutzungsentgelt von ca 0,50 € /a und m2 sowie 3 % Gewinnanteil zahlen müssen. Bereits in der Begründung der damaligen Vorlage steht, dass „zusätzlich erhobene Mietkosten zu einem Scheitern führen können“.Hinsichtlich der verschärften Anforderungen in Bezug auf Klimaschutz sind wir der Meinung, dass das Anliegen sehr wichtig ist, aber offenbar ohne kommunale Fördermittel (bzw. gleichwertig Verzicht auf Nutzungsgebühren) nicht realisiert werden kann – zumal die Bundesregierung offenbar plant, ab 2009 für Neuanlagen die jährliche Degression der Solarstromvergütung von 5 auf 8 % zu erhöhen (LVZ v. 05.11.07, S 6).

Eine Komplementärfinanzierung durch die Stadtwerke Leipzig ist zu prüfen.

Mögliche Deckungsquelle: Antrag der Linksfraktion „Entschädigung für Grunddienstbarkeiten“

Aktueller Stand:

halb