A 0212/21/22 Förderung nachhaltiger Nutzung von Sportflächen

SR M. Neuhaus, SR Prof. Dr. G. Abraham, SR J. Kasek

Im Haushalt 2021/2022 werden für die Fachförderrichtlinie im Amt für Stadtgrün und Gewässer zusätzlich für drei Modellprojekte zur Förderung der ökologischen/nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von Sportflächen in jedem Haushaltsjahr 10.000 Euro pro Modellprojekt, also insgesamt 30.000 Euro pro Jahr, zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Leipzig ist eine wachsende Stadt. Nutzbare Flächen werden knapp und geraten ins Blickfeld verschiedenster Interessengruppen. Um diese Flächennutzungskonflikte zu reduzieren, ist es sinnvoll, Flächen für möglichst zahlreiche miteinander verträgliche Nutzungsarten zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Synergieeffekte geschaffen werden.

Gerade Sportflächen, welche einerseits das zum Sport benötigte Grün, aber andererseits auch das umgebende Rahmengrün umfassen, haben ein großes Potenzial, durch ökologische und gemeinschaftliche Pflege und Nutzung einen positiven Beitrag zum Stadtklima, zur Biodiversität sowie zur Umweltbildung und Nachbarschaftsentwicklung zu leisten. Um eine ökologische Doppelnutzung/-bewirtschaftung zu fördern, sollen bis zu drei Modellprojekte (VII-A-01907) unterstützt werden. Diese gilt es nun im Haushalt zu verankern, damit dem Traum von Blümchen und Bienchen nicht das Moos ausgeht.