A 0161 23/24 Regeneration braucht Personal

SR Dr. A. Bednarsky, SR J. Nagel, SR B. Ehms, SR M. Götze, SR M. Küng-Vildebrand, SR O. Gebhardt

Beschlussvorschlag:

Zur Kompensation der für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zustehenden Regenerationstage werden 10 VzÄ im HH-Jahr 2023 und 18 VzÄ im HH-Jahr 2024 zusätzlich aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung (Querschnittsaufgaben und Fachaufgaben) zur Verfügung gestellt.

 

Begründung:

Gemäß Tarifvertrag stehen den beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern z. B. in Kitas, Schulen und Horten je zwei sogenannte Regenerationstage zu. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Personalkompensationsbedarf, um die ca. 4.000 Arbeitstage abzufangen. Rechnerisch ergeben sich 18 VzÄ zur Kompensation.

Die Verfügung aus den Stellenpools bringt den unabweisbaren Personalmehrbedarf und die haushalterische Gesamtsituation durch eine geänderte Priorisierung in Einklang. Der verwaltungsseitig avisierte Stellenaufwuchs (2023: 535 Stellen, 2024: 564 Stellen - + 29 gegenüber 2023) darf angesichts der Erfahrungen der Besetzungspraxis als große Herausforderung verstanden werden. Deshalb kann zur Realisierung zunächst sinnvollerweise nur durch Umschichtung der Pools nachgesteuert werden.

Für die Stellen werden in 2023 125.000 Euro und für 2024 900.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der Zuweisung der Stellen aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung (DS-VII-Ifo-07549) sind die finanziellen Auswirkungen jedoch als haushaltsneutral zu bewerten.