A 0158 23/24 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz richtig umsetzen
Beschlussvorschlag:
Dem Amt für Jugend und Familie wird ab dem Haushaltsplan 2023 eine zusätzliche VzÄ für eine Stabsstelle zur Planung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetze (Novelle des SGB VIII) zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Jahr 2021 ist mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in großen Teilen die Novelle des SGB VIII in Kraft getreten. Es bringt große Veränderungen in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mit sich, allen voran die Entwicklung hin zur „inklusiven Jugendhilfe“, bei der das Jugendamt Ansprechpartner für alle Leistungen für junge Menschen — auch der Eingliederungshilfe — wird. Ein kürzlich von unserer Fraktion eingeforderter Zwischenbericht zur Umsetzung im Jugendhilfeausschuss zeigte leider große Defizite sowohl in der Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Änderungen als auch in der Vorbereitung der anstehenden Änderungen. Es ist daher dringend notwendig, dass im Jugendamt eine Stelle eingerichtet wird, um den Prozess der Umsetzung ganzheitlich zu begleiten.