A 0127 23/24 Jugendwohnen außerhalb der Kinder- und Jugendförderung sicherstellen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Die Finanzierung des Projektes "Jugendwohnen" des Jugendhaus Leipzig e.V. wird in den Jahren 2023/24 außerhalb der Kinder- und Jugendförderung mittels Leistungsvereinbarung sichergestellt.

Hierfür werden dem Eckwert des Amtes für Jugend und Familie zusätzliche Mittel in Höhe von 292.500 EUR in 2023 und 309.000 EUR in 2024 zur Verfügung gestellt, was gerundet der amtsseitig geprüften Antragssumme des Trägers entspricht.

2. Für den Förderzeitraum nach 2024 wird mit Bezug auf den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ eine geeignete Finanzierungslösung erarbeitet.

 

Begründung:

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im §41 SGB VIII geändert. Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorhalten. Eine Projektfinanzierung über die Kinder- und Jugendförderung ist aus unserer Sicht nicht mehr das geeignete Mittel, stattdessen sollte die künftige Finanzierung wie auch der mögliche Ausbau dieses Angebotsfeldes außerhalb dieser Förderung erfolgen. Eine Möglichkeit wäre eine Finanzierung über den ASD, wobei wir einer eingehenden Prüfung durch das Fachamt nichts vorwegnehmen wollen. Wir schlagen daher für den Prüfzeitraum eine übergangsweise Finanzierung außerhalb der Kinder- und Jugendförderung per Leistungsvereinbarung vor.