98 Kürzung der Sachverständigenkosten

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Sachverständigen- und ähnliche Kosten sind über alle Unterabschnitte um 250 000 € auf 6 414 050 € zu kürzen.

Begründung:

Gegenüber dem Haushaltsansatz 2008 liegt für 2009 eine weitere Erhöhung der Sachverständigen- und ähnlichen Kosten vor.

Seit der Haushaltsrechnung 2006 (1 245 493 €) sind die geplanten Mittel für Sachverständigen- und ähnlichen Kosten ohne kostenrechnende Einheiten in jedem Jahr gestiegen und sollen 2009 die Höhe von 6 664 050 € erreichen. Das ist unter Gesichtspunkten der Haushaltskonsolidierung nicht zu vertreten. Das gilt auch, wenn durch das Projekt NKF erhöhende Faktoren begründet sind.

Die Prüfung der Sinnhaftigkeit von Gutachten hinsichtlich ihrer Ergebnisse ist dringend geboten. Es ist auch kein dauerhafter Weg, Personalmangel infolge von Stellenplankürzungen vergangener Jahre in manchen Bereichen durch externe Leistungen ausgleichen zu wollen.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung