A 0108 23/24 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege erhöhen

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege wird ein zusätzlicher Betrag von jeweils 500.000 EUR für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Damit könnten alle derzeitigen Angebote in beantragtem Umfang ohne Leistungskürzungen sowie die von den Trägern zu zahlenden Personalkostensteigerungen (aktueller Tarifabschluss) sowie Betriebskostensteigerungen finanziert werden.

 

Begründung:

Die Fördermittelsumme des Sozialamtes wird gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 11.12.2019 (vgl. VII-DS-00514) jährlich um 2,5 % dynamisiert. Diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel können die steigenden Ausgaben der Vereine und Verbände aber nur teilweise decken. Die im Jahr 2022 beschlossenen Zulagen im Tarif Sozial- und Erziehungsdienst, bevorstehende Tarifsteigerungen in 2023 und stark steigende Betriebskosten lassen deutlich höhere Bedarfe erwarten. Den Vereinen/Verbänden wird es nicht möglich sein, diese Kostensteigerungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Folge wäre, dass Projekte vorzeitig beendet bzw. Leistungen reduziert werden müssten.