VIII-A-01406 Kitaschließungen verhindern
Beschlussvorschlag
- Die Schließung einer Kita sowie eine fehlende Nachnutzung wird grundsätzlich nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Hier ist vor der Entscheidung der Verwaltung der Stadtrat zzgl. der entsprechenden Fachausschüsse zu beteiligen.
- Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.09.2025 eine Übersicht über alle Einrichtungen vor, wo u.a. eine Schließung durch fehlenden Brandschutz, mangelhafte Elektroanlagen oder andere schwerwiegende bauliche Mängel drohen könnte und beziffert das entsprechende Instandsetzungs- bzw. Sanierungsvolumen.
- Die Stadt Leipzig stellt weiterhin sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule, oder Elterncafés). Die dennoch anfallenden Sachkosten bei Kapazitätsabsenkungen auf bei zu 75 % werden durch die Stadt Leipzig refinanziert.
- Weiterhin wird – sofern der begründete Ausnahmefall (siehe Beschlusspunkt 1) eintreten sollte - abgesichert, dass
a) möglichst die gesamte Kita (Kinder, Betreuungspersonal u. a.) in einem geordneten Verfahren geschlossen in andere Gebäude umziehen kann,
b) die Einrichtungen für andere Bereiche (HZE, Verwaltung etc.) zumindest zwischengenutzt werden. Die Verwaltung prüft dies innerhalb von acht Wochen und legt einen Kostenplan für die Instandsetzung über eine gesonderte Vorlage dem Stadtrat zur Entscheidung vor.
Begründung
Mit den aktuell sinkenden Kinderzahlen im Krippen -und Kitaalter müssen dringend Lösungen für die Einrichtungen gefunden werden, die auf der einen Seite das Betreuungsangebot u.a. auch räumlich verbessert und auf der anderen Seite, den Betrieb der Einrichtungen bzw. zumindest der Gebäude erhält, um sie ggf. mittelfristig bei steigenden Kinderzahlen umfassend wieder zur Verfügung zu stellen.
Dies spart auch für die Zukunft nicht nur erhebliche Kosten, sondern hilft auch zügig auf wachsende Bedarfe zu reagieren.
Anbei hier der Verweis und Beispiel auf die nahe städtische Vergangenheit:
Im Bildungsreport 2010 heißt es u.a. dass zwischen 1995 und 2010 79 Schulen, darunter 29 Grundschulen – auch auf Druck der Landesregierung - geschlossen wurden. Nicht wenige Einrichtungen wurden nicht nur stillgelegt sondern auch verkauft.
Seit 2018 ist Leipzig nun gefordert, mit bisher umgesetzten und geplanten Kosten von ca. 1,6 Mrd. Euro nicht nur die wachsende Stadt, sondern auch die damaligen umfassenden Stilllegungen zu kompensieren. So ist im entsprechenden Bericht zum 31.12.2024 (DS 505) zu lesen, dass die Stadt 126 Schulen neu gebaut, teil saniert bzw. saniert hat. Weitere 78 sind aktuell in Planung bzw. in der Umsetzung.
In unserem aller Interesse: Lernen wir aus der Vergangenheit und machen es für Leipzig einfach besser!
Verwiesen in die Gremien zur RV am 25.06.25.