VIII-DS-01694-Ifo-1-NF-1-ÄA-1 "Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Die Information wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jobcenter dahin gehend Gespräche zu führen, dass bis zur ausreichenden Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums und der damit erst möglichen Versorgung der von Mietsenkungsaufforderungen bzw. per Leistungsbescheid von abgesenkten Kosten der Unterkunft betroffenen Bedarfsgemeinschaften unangemessene Unterkunftskosten für einen längeren Zeitraum anerkannt werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der im Rechtskreis SGB XII Betroffenen entsprechend Beschlusspunkt 2 zu verfahren.
  4. Der OBM wird beauftragt, sich auch in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages im Zuge der Novellierung des SGB II gegenüber der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Regelungen eine den realen Verhältnissen entsprechende Vorgehensweise in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im angemessenen Segment erleichtern. Die Mitglieder der Ratsversammlung, die zugleich dem Deutschen Bundestage oder dem Sächsischen Landtage angehören, sind dazu ebenfalls aufgerufen.

 

Begründung:

 

Die eigene Wohnung ist der wichtigste Bezugspunkt und Rückzugsort im täglichen Leben. Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist seit Jahren angespannt. Immer mehr Wohnungssuchende finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Besonders schwierig ist diese Lage für jene, die durch geringe Einkommen nur wenig Spielraum bei der Wohnungssuche haben. Und hier trifft es zunehmend Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft auf Sozialtransferleistungen angewiesen sind – sowohl im Rechtskreis SGB II also im Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende (arbeitsfähiger Erwerbsloser) als auch im Rechtskreis SGB XII, der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

1. Wachsende Zahl Betroffener

 

Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) – also den durch das Jobcenter oder das Sozialamt per Leistungsbescheid anerkannten und ausgezahlten KdU – und den tatsächlichen KdU – also den an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Heizung/Warmwasser inkl. Betriebskosten eine Lücke besteht, wächst weiter. Waren es im Jahr 2022 von den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften (BG) 3.536 BG mit einer Wohnkostenlücke[1], so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 BG von 31.111 beim Jobcenter registrierten BG[2]. Hinzu müssen die beim Sozialamt gemeldeten Fallzahlen. Hier waren es in 2025 558 Fälle – ebenfalls in Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat ausgewiesen. Insgesamt bestand also bei 4.693 Haushalten eine solche Wohnkostenlücke.

Bei den beim Jobcenter gezählten BG mit Wohnkostenlücke vergrößerte sich diese von 2022 mit durchschnittlich 91,64 Euro je BG auf 132,20 Euro je BG – siehe Tabelle 1 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 sowie Tabelle 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat. Diese Differenz müssen die betroffenen BG aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf bezahlen. Geld, was an anderer Stelle deutlich fehlt. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wuchsen Anzahl der BG mit Wohnkostenlücke und Höhe der Wohnkostenlücke von 2022 mit 869 BG und 108,36 Euro auf 974 BG mit 165,64 Euro – siehe hierzu jeweils die Tabelle 5 der Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 und der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat.

 

2. Bestand an verfügbarem Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen

 

Die Betroffenen, für die per Leistungsbescheid die KdU bereits auf den nach der Verwaltungsrichtlinie Kosten der Unterkunft[3] zu den Angemessenheitswerten angemessenen Betrag angepasst bzw. gekürzt wurden, sowie jene, die eine Mietsenkungsaufforderung erhalten haben, lässt sich die Situation nur dann verbessern, wenn sie eine Wohnung zu angemessenen Mietpreisen finden und anmieten können. Nimmt man allein die Zahl der Haushalte, die eine Wohnkostenlücke aufweisen, so sind dies in 2025 4.693 Haushalte. Hinzu kommen jene Haushalte, die durch eine Mietsenkungsaufforderung neben der angesichts der Zustände auf dem Wohnungsmarkt kaum aussichtsreichen Verhandlungsoption zur Senkung der Miete auf eine Anmietung einer preisgünstigeren und somit angemessenen Wohnung verwiesen werden. Das Jobcenter kann leider keine Auskünfte erteilen, wie viele Mietsenkungsaufforderungen es versendet.[4] Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat in 2025 (einschließlich September) 387 Mietsenkungsaufforderungen verschickt.[5]

 

Die Betroffenen sind auf dem Wohnungsmarkt auf Angebote zu angemessenen Kosten verwiesen. Zu Herleitung der Angemessenheitswerte der KdU erhebt die Stadtverwaltung für drei Monate die Verfügbarkeit von Wohnungen im angemessenen Segment.[6] Zur Herstellung einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der Zahlen der Betroffenen von Januar bis September 2025 mit den verfügbaren Wohnungen hat die antragstellende Fraktion gesondert nachgefragt. Im Erhebungszeitraum 2025 standen 1.089 Wohnungen im angemessenen Segment, also zu angemessenen Kosten zur Verfügung[7].

 

3. Konkurrenz mit Wohnraum Suchenden mit niedrigen Einkommen außerhalb der Rechtskreise SGB II und SGB XII

 

Da rechtlich die Wohnungen zu angemessenen Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen den Betroffenen der Rechtskreise SGB II und SGB XII vorbehalten sind, muss grundsätzlich von einer Konkurrenz mit Wohnungssuchenden höherer Einkommensgruppen ausgegangen werden. Hierzu hat die antragstellende Fraktion noch einmal bei der Stadtverwaltung nachgefragt[8]. Besonders geförderte Wohnungen sind Berechtigten mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten. Darüber hinaus stehen Wohnungen im angemessenen Segment allen Wohnungssuchenden offen.

 

4. Schlussfolgerungen

 

Im Vergleichszeitraum Januar bis September 2025 standen in Leipzig einer Anzahl von 1.089 verfügbaren Wohnungen zu angemessenen Kosten eine Zahl von 4.693 betroffenen Haushalten mit Wohnkostenlücke gegenüber. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, die zur Senkung der Mietkosten aufgefordert wurden und denen ggf. eine Bescheidung abgesenkter KdU bevorsteht. Selbst im besten Falle hätten sich damit also nur 1.089 Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Damit war für 3.598 Haushalte eine Versorgung nicht möglich. Unter Berücksichtigung der unmittelbaren Konkurrenz mit anderen Wohnungssuchenden anderer Einkommensgruppen ist davon auszugehen, dass die Zahl 1.089 als für den hier in Rede stehenden Rechtskreis noch deutlich zu hoch angesetzt ist.

Anhand der Zahlen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag sowie unter Berücksichtigung des Faktenmaterials ist nach Ansicht der antragstellenden Fraktion eine hinreichende Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums nicht mehr gegeben.

 

Die Sozialbürgermeisterin der Stadt Leipzig, Frau Dr. Martina Münch, beschrieb die Frage nach der Verfügbarkeit so: „Herr Stange, ich denke, wir sind uns da durchaus nah in der Einschätzung. Natürlich reicht das nicht aus. Und das ist das Problem, was wir haben, dass wir einfach zu wenige Wohnungen haben in dem Segment von bezahlbaren Mieten. Da sind wir uns vollkommen einig. Und das ist unser Dauerthema, das an viele unserer Problemkreise, was drohende Obdachlosigkeit rührt. Von daher steigen ja auch die Zahlen, die wir haben, von Menschen, denen wir Gewährleistungswohnungen verschaffen müssen … Wir versuchen, so gut es geht, Abhilfe zu schaffen. Aber solange wir keine Wohnungen haben, im Sozialraum-Segment nicht mehr bauen können, da sind wir ja auch dran, solange werden wir dieses Problem nicht auflösen können.“[9]

 

Derzeit bestreiten die Betroffenen die Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Dieses führt an anderer Stelle zu erheblichen Engpässen in den Haushaltsbudgets und ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen oder gewollt.

Wenn eine Versorgung am Wohnungsmarkt als nicht mehr gesichert anzunehmen ist, muss auf der Ebene der täglichen Praxis gehandelt werden. Die antragstellende Fraktion sieht es als gerechtfertigt an, bis zu einer mindestens aufgrund der tatsächlichen Umstände auf dem Wohnungsmarkt real möglichen, hinreichenden Versorgung der betroffenen Haushalte mit Wohnraum zu angemessenen Kosten, sollten das Jobcenter und das Sozialamt angehalten werden, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Die Bedrohung mit Kürzungen zu den anerkannten Kosten der Unterkunft kann derzeit selbst bei bestmöglichen Bemühungen nicht zu einer realen Kostensenkung führen.

 

Quellen:

- Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf)

- Antwort der Bundesregierung 20/12470 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/12047 – Wohnkostenlücke 2023 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf)

- Antwort der Bundesregierung 21/1005 auf die Kleine Anfrage Drucksache 21/748 – Wohnkostenlücke 2024 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf)

- Vorlage VII-DS-09256-Ifo-01-NF-03 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2014911&refresh=false)

- Vorlage VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624)

- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673)

- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674)

- Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027677)

[1] Antwort der Bundesregierung 20/9447 auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/8931 – Wohnkostenlücke 2022 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf)

[2] Vgl. Anlage 1 aus Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673)

[3] Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624)

[4] Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01980-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673)

[5] Vgl. Antwort 1 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01981-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027674&refresh=false)

[6] Vgl. Anlage 1 zu VIII-DS-01694-Ifo-01-NF-01 „Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII“, S. 28/29 (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027624)

[7] Vgl. Antwort 3 der Antwort des Oberbürgermeisters VIII-F-01987-AW-01 auf Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027677&refresh=false)

[8] Vgl. Anfrage VIII-F-02114 der Fraktion Die Linke im Stadtrat (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2027978&refresh=false)

[9] Antwort der Sozialbeigeordneten zur Anfrage VIII-F-02114 „Angemessener verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft 3. Und 4. Quartal 2024 sowie in den ersten drei Quartalen 2025 – Nachfrage zu Antworten VIII-F-01987-AW-01, VIII-F-00731-AW-01 und VIII-F-00409-AW-01“, Ratsversammlung vom 26. November 2025, Tagesordnungspunkt Ö 15.13

 

Zum Änderungsantraghttps://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028139