Zum Hauptinhalt springen

VIII-A-03463 Unverzügliche Herbeiführung des Stadtratsbeschlusses zu zweckgebundenen Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Garagengemeinschaft Mockau-Ost e. V.

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

  1. Nach fünf Monaten Unterschriftreife des Erbbaupachtvertrages wird die Vorlage zur Bestellung eines zweckgebundenen Erbbaurechts für die Garagengemeinschaft Mockau-Ost e. V. entsprechend Beschluss VII-DS-09224 vom 21.08.2024 unverzüglich der Ratsversammlung im Oktober 2026 zur Beschlussfassung zugeleitet.
  2. Die notarielle Beurkundung wird sodann unverzüglich ins Werk gesetzt, um den Übergang gemäß Vertrag rechtssicher zum 01.01.2027 zu gewährleisten.

Sachverhalt

Nach der antragstellenden Fraktion vorliegenden Informationen ist zwischen den Vertragsparteien ein Übergang der Liegenschaft zum 01.01.2027 vorgesehen. Es ist unerklärlich, weshalb einerseits im Bericht vom 22.08.2025 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-DS-09224 vom 21.08.2024 dargestellt wird, dass der Vertragsentwurf in Abstimmung mit der Garagengemeinschaft ist und dennoch ein Jahr später noch immer kein Vertrag zur Beschlussfassung vorliegt. Der unterschriftsreife Vertrag liegt offenbar seit Mai 2026 vor, am 20.05.2026 wurden seitens der Garagengemeinschaft letzte Rückfragen der Stadt Leipzig beantwortet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt allerdings noch immer keine Beschlussvorlage zum Erbbaurechtsvertrag vor.

Angesichts der Tatsache, dass bei Beschlussfassung Ende Oktober 2026 nur noch 63 Kalendertage zur Abwicklung aller notwendigen banktechnischen und gerichtlichen Schritte bis zum Übergangstermin 01.01.2027 zur Verfügung stehen, erscheint der massiv schleppende Vorgang nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb ist hier unverzüglich zu handeln.

Zurück zum Kopf der Seite