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VIII-A-02980 Bürgernahe Dienstleistungen stärken – Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sachgerecht gestalten – ASK-Prozess vom Kopf auf die Füße stellen!

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat bestätigt die Beschlusspunkte 1. bis 3. des Beschlusses VIII-HP-10289 vom 12.03.2025 und bekräftigt den darin erteilten Auftrag der Durchführung einer umfangreichen Aufgaben- und Organisationsuntersuchung (horizontale und vertikale Struktur- und Prozesskritik) unter Berücksichtigung aller bisher erarbeiteten Organisationsuntersuchungen und unter Einschluss aller Ämter und Organisationseinheiten beginnend in der Ebene der Sachgebiete.
  2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen detaillierten Bericht vorzulegen, aus dem konkret und ggf. vergleichend hervorgeht, welche zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Personalbemessung jeweils für die besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen, unmittelbaren Bürgerkontakt und ein hohes Sachverhaltsaufkommen in diesem Zusammenhang geprägten Bereiche der Stadtverwaltung aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen der vergangenen Jahre (hierzu VIII-F-02549-AW-01) und aus den derzeitigen Untersuchungen im Rahmen des Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozesses abgeleitet wurde. Insbesondere sind dabei die besonders stark betroffenen Bereiche wie Bürgerservice (Bürgerbüros inkl. Bürgerbus, Meldeservice, Standesamt), Sozialamt (Soziale Wohnhilfen, Wohngeld, Allgemeiner Sozialdienst), Ordnungsamt (Einbürgerungen, Kfz-Zulassung, Stadtordnungsdienst) auszuweisen.
  3. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat ebenfalls bis zum Ende des III. Quartals 2026 einen Bericht vor, aus dem detailliert die erfolgten Umlenkungen aus und in besonders stark durch bürgernahe Dienstleistungen gemäß Beschlusspunkt 2 geprägte Bereiche der Stadtverwaltung bis auf Sachgebietsebene hervorgehen. Es ist eine Vergleichbarkeit zum Stand vor Umlenkungen herzustellen.
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2027 auf der Grundlage der Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen gemäß Beschlusspunkten 1. bis 3. des Beschlusses VIII-HP-10289 vom 12.03.2025 eine detaillierte Personalbemessungsermittlung für alle untersuchten Organisationseinheiten der Stadtverwaltung vor. Bis dahin wird der Beschluss zu Beschlusspunkt 4 des Beschlusses VIII-HP-10289 vom 12.03.2025 hinsichtlich der konkreten Zielstellung zur Absenkung der Stellen im Stellenplan ausgesetzt und auf Grundlage des Berichts zur Personalbemessungsermittlung neu gefasst.

Anmerkung: ASK-Prozess ist der durch die Verwaltung aufgesetzte Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess mit dem Ziel der Stelleneinsparung.

Begründung 

Der Stadtrat hatte mit dem Beschluss vom 12.03.2025 ausführlich eine umfassende Aufgaben- und Organisationsuntersuchung beauftragt. In der Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltungsspitze jedoch den Schwerpunkt auf die Personalreduzierung gelegt und die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung einzig in den Dienst des Stellen- und Personalabbaus gestellt.

Nicht allein, dass dieses Vorgehen in weiten Teilen Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft in der Stadtverwaltung verunsichert hat, führte es über bereits vorhandene Engpässe zu weiteren Verschärfungen der Personalsituation. Stellen konnten teils über Monate nicht neu besetzt werden, noch nicht besetzte Stellen oder Stellenanteile wurden vor dem Hintergrund prozentualer Umlenkungsziele für die Dezernate streng umgelenkt – also aus den Bereichen herausgezogen. Erst nach Bestätigung von Mehrbedarfen wurden ggf. Stellenanteile wieder in bedürftige Bereiche gelenkt.

Dennoch sind in Bereichen bürgernaher Dienstleistungen mittlerweile unverantwortbare Bearbeitungsfristen entstanden:

  •  In der Ausländerbehörde, Bereich Einbürgerung werden derzeit trotz Rechtsanspruchs Anfragen/Anträge zur Einbürgerung aus dem Jahr 2023 bearbeitet.
  • In der Kfz-Zulassungsstelle können Kfz-Zulassungen derzeit nur mit einer Terminfrist von bis zu sieben Wochen abgearbeitet werden.
  • Bei Wohngeldanträgen liegt die Bearbeitungszeit zwischen sechs und neun Monaten.

Dies illustriert, dass bei allem Wunsch nach Hilfe durch Digitalisierung und KI eine angemessene Personalausstattung die Grundlage einer leistungsfähigen Stadtverwaltung und sachgerechter bürgernaher Dienstleistung ist.

Die antragstellende Fraktion begehrt deshalb, den Gesamtprozess neu zu ordnen und eine angemessene Personalbemessung im Ergebnis der Aufgaben- und Organisationuntersuchung vorzunehmen.

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