VIII-A-02979-NF-02 Resolution des Stadtrates zu Leipzig zur 100-Prozent-Finanzierung der durch Bund und Land übertragenen Aufgaben sowie umfassenden Steuerreform zur Rettung der Städte, Gemeinden und Landkreise
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat zu Leipzig appelliert an die Bundesregierung, an den Deutschen Bundestag sowie an die Sächsische Staatsregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die kommunale Selbstverwaltung auch der Stadt Leipzig erhalten bleibt, in dem die finanziellen Voraussetzungen zur Erfüllung der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben durch Bund und Land vollumfänglich geschaffen werden.
Zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 des Grundgesetzes muss künftig und rückwirkend gesichert werden, dass die Finanzierung der von Bund und Land auf Städte, Gemeinden und Landkreise übertragenen Aufgaben durch Bund und den Freistaat Sachsen im Sinne des Konnexitätsprinzips nach Art. 104a des Grundgesetzes und Art. 85 der Sächsischen Verfassung 1: 1 vollständig übernommen werden. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss in Zukunft zu 100 Prozent im Handeln des Bundes und der Länder Berücksichtigung finden.
Begründung
Die Lage der Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland ist äußerst dramatisch und in ihrer aktuellen Ausprägung mit Blick auf die zurückliegenden Jahrzehnte historisch einzigartig: Burkhard Jung hat unlängst als Präsident des Deutschen Städtetages im mdr verlautbart, dass die Situation „so schlecht, wie seit 1945 nicht mehr“ sei.
Hauptursache für die ausgeprägte Schieflage der kommunalen Haushalte – Leipzig bildet davon keine Ausnahme – sind die langjährigen strukturellen Probleme in den föderalen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, insbesondere die permanente Aufgabenübertragung von Bund und Land an die Kommunen ohne einen entsprechenden Finanzausgleich.
Weiterhin erfordert dies eine umfassende Steuerreform in der Bundesrepublik, die u.a. die Wiedererhebung einer rechtssicheren Vermögenssteuer, eine Anpassung der Erbschaftssteuer sowie der Einkommenssteuer inkl. Körperschaftssteuer umfasst. Dies schließt auch eine Reform der Verteilung der finanziellen Mittel hinsichtlich Einkommens- und Umsatzsteuer zwischen Bund, Land mit ein.
Mit der Neufassung nimmt die antragstellende Fraktion wichtige Hinweise aus der Diskussion der vorberatenden Ausschüsse auf.
