VIII-A-02842 Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdeten Wohnraum enteignen

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. in Bezug auf das Objekt Einertstraße 3 ein Ent- oder Aneignungsverfahren in Gang zu setzen, das die Übernahme des Wohnhauses in kommunale Hand ermöglicht. Im Falle der erfolgreichen Umsetzung wird das Verfahren auch auf andere verwahrloste Immobilien angewandt.
  2. sich beim Freistaat Sachsen um die Veränderung und Ergänzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zu bemühen, mit dem Ziel die Dauer des Leerstandes zur Geltung als Zweckentfremdung von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen sowie Abbruch, bauliche Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Verwahrlosung des Wohnraums, in Folge derer er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist und die überwiegende gewerbliche Nutzung als Zweckentfremdungstatbestände aufzunehmen.

    Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass die Stelle zur Bearbeitung von Anzeigen bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum personell ausreichend besetzt wird.

Begründung:

Im Oktober vergangenen Jahres wurde auf das ungenutzte Gebäude in der Einertstraße 3 u.a. durch eine Reihe von Hausbesetzungen aufmerksam gemacht. Zu den Hintergründen der drei anderen Gebäude wurde in der Antwort VIII-F-01865-AW-01 berichtet. Daraus geht hervor, dass die kommunale Handhabe bei verwahrlosten Immobilien sehr gering ist, Modernisierungs- und Instandhaltungsgebote in der Praxis aufgrund von großen rechtlichen Hürden nicht genutzt werden.

Am 17.04.2026 erschien auf taz.de ein Artikel "Villa Krause bleibt - leer" über die Aktion, in dem in Bezug auf die Einertstraße 3 berichtet wird: "Beim leerstehenden Haus in der Einertstraße, dessen Eigentümer nicht erreichbar ist, halte Dienberg ein Enteignungsverfahren aber für nicht vollständig abwegig. „Das ist ein Fall, bei dem die Behörden mit dem Amtsgericht und dem Grundbuchamt mal über sowas nachdenken könnten.““ Die antragstellende Fraktion begrüßt diesen Vorstoß und möchte mit diesem Antrag eine Umsetzung erreichen.

Da das Zweckentfremdungsverbot für nicht-marktaktive Immobilien nicht wirklich greift, wird die Stadt beauftragt das Landesgesetz um weitere Tatbestände zu erweitern, die ein Vorgehen bei verwahrlosenden Gebäuden möglich machen könnte. Zudem soll der Zeitraum des Leerstands verkürzt und auch gewerbliche Umnutzungen von Wohnraum als Tatbestand ins Landesgesetz aufgenommen werden.

zum Antrag im Allris