VIII-A-02487 Mit Mietrechtsänderung Armut bekämpfen!
Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages
- gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass das Mietrecht insbesondere zur Mietpreisbremse mit dem Ziel der Behebung sogenannter Schlupflöcher oder Ausnahmetatbestände überarbeitet wird.
- gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht strengeren Bedingungen und Kontrollen unterworfen werden. Ziel ist es, unechte Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.
Begründung:
Mit dem Antrag VIII-A-02486 hat die antragstellende Fraktion ausführlich die erhebliche Armutsgefährdung für breite Teile der Wohnbevölkerung unserer Stadt begründet und diese Entwicklungen nachvollziehbar dargestellt.
Diese dramatischen Entwicklungen haben auch mit einem Aspekt zu tun, der von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf – bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.[1]
Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.[2]
Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.
Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.
Auch für Familien mit Erwerbseinkünften, die oberhalb der Grundsicherungsleistungen liegen, sowie mittleren Einkünften steigt die Mietbelastung weiter an und erhöht die Armutsgefährdung deutlich.[3]
Deshalb muss der Gesetzgeber nachsteuern und die Mietpreisbremse wirksamer ausgestalten, Ausnahmetatbestände streichen und Eigenbedarfskündigungen deutlich strenger regeln.
[1] Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673, letzter Aufruf 19. Februar 2026)
[2] Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020, letzter Aufruf 19. Februar 2026)
[3] Vgl. Antwort VIII-F-01857-AW-01 zu Anfrage „Mietbelastungsquoten in Leipzig – Nachfrage und Aktualisierung zu Anfrage VII-F-08456“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027200, letzter Aufruf 19. Februar 2026)
