VIII-A-02486 Leipzig darf nicht wieder deutsche Armutshauptstadt werden – neue Gesetze müssen Armut verhindern – Armutsvermeidungs-Check unverzüglich einführen!

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages

  1. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass ein Armutsvermeidungs-Check als Prüfmechanimus eingeführt wird, der alle gesetzlichen Änderungen in sozialpolitischen Themen daraufhin untersucht, ob ihre Umsetzung die Armut verringert – oder aber verschärft und vertieft. Ziel soll die Vermeidung von Maßnahmen mit armutsverschärfenden Folgen sein.
  2. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass bei der Gesetzesnovelle des SGB II durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II die Karenzzeit für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft unverändert bestehen bleibt. Dies verschafft Betroffenen die mindestens erforderliche Zeit, um angemessenen Wohnraum zu suchen und dann ggf. auch zu finden.
  3. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, die Regelungen im SGB II im Zuge der Änderung durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II so auszugestalten, dass in Städten bzw. Landkreisen mit angespannten Mietmärkten die Jobcenter bzw. Sozialämter die Kosten der Unterkunft so lange in tatsächlicher Höhe übernehmen können, bis in den jeweiligen Städten ausreichend Wohnraum zu angemessenen Kosten verfügbar ist.
  4. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass die gesetzlichen Mechanismen und Bedarfssatzberechnungen für die Höhe des Regelbedarfs im SGB II und beim Unterhaltsvorschuss einem Armutsvermeidungs-Check gemäß Beschlusspunkt 1 unterworfen werden.

Begründung:

Die aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbandes[1] zur sozialen Lage von Menschen im Bürgergeld unter dem Titel „Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke“ zeigt das erschreckende Ausmaß materieller Entbehrung: Fast jeder Fünfte hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – und das alles, während die Bundesregierung stärkere Sanktionen für Leistungsberechtige plant.

Die Hälfte aller Menschen im Bürgergeld lebt 2024 laut der Studie in materieller Entbehrung – ein dramatisch höherer Wert als bei Menschen ohne Bürgergeld-Bezug, wo dies nur auf 8,9 Prozent zutrifft. Die konkreten Auswirkungen zeigen, was dies im Alltag bedeutet: 86,6 Prozent können keine unerwarteten Ausgaben von 1.250 Euro finanzieren. Mehr als die Hälfte, nämlich 55,4 Prozent, kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Fast ein Drittel kann nicht mal gelegentlich, also einmal im Monat, mit Bekannten essen oder trinken gehen. Fast jeder Fünfte hat Zahlungsrückstände bei Miete, Strom oder Heizung. Besonders alarmierend ist, dass 30,8 Prozent sich nicht mal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten können – und 17,2 Prozent haben kein zweites Paar Schuhe.

Die statistischen Daten untermauern die dramatische Lage: Menschen im Bürgergeld leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1.381 Euro monatlich – ihnen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro jeden Monat. Die Differenz zwischen dem, was jemand bekommt und der Armutsgrenze ist die sogenannte Armutslücke. Diese Armutslücke ist in den vergangenen Jahren drastisch angewachsen. Sie betrug bei Alleinlebenden 2010 noch 308 Euro. 2023 stieg sie auf 474 Euro. Selbst die deutlichen Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 konnten diese Entwicklung nicht stoppen. Das Bürgergeld entspricht damit nur etwa 40 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. Die Leistungsberechtigten wurden von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt: Während die Nettoeinkommen anderer Haushalte preisbereinigt um ein Drittel anstiegen, stagnieren die Regelbedarfe seit 30 Jahren auf dem Niveau von 1995.

Die Analyse zeigt: Die zweifachen Erhöhungen der Regelbedarfe 2023 und 2024 um jeweils über 10 Prozent haben zu keinem nennenswerten Rückgang der materiellen Entbehrung geführt. Diese Anpassungen kompensierten lediglich Kaufkraftverluste durch die Inflation. Eine strukturelle Verbesserung der defizitären Lebenslage wurde nicht erreicht. Die geplanten Nullrunden in den Jahren 2025 und 2026 werden die Lebenslage der Leistungsberechtigten weiter spürbar verschlechtern und die Armutslücke erneut vergrößern. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Grundsicherungsleistungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, nicht gerecht werden. Eine strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regelbedarfe ist laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband dringend geboten, um Armut wirksam zu bekämpfen und soziale Ungleichheit zu reduzieren.

Wie sieht es nun in Leipzig konkret aus? Hier stützt sich die antragstellende Fraktion auf die Zahlen, die von der Stadtverwaltung auf die Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“[2] vor wenigen Wochen übermittelt wurden. Diese Zahlen geben Anlass zu politischem Alarm: Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2024 in Leipzig auf Basis der von der Bundesregierung mit 1.381 Euro definierten Armutsschwelle bei dramatischen 26 Prozent. Die Armutslücke unter den Armen und damit die Tiefe der Armut beträgt 29 Prozent; sie bezeichnet das durchschnittliche Ausmaß, um das das Einkommen armer Haushalte unterhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt. Damit bewegt sich Leipzig sehr nahe an den Zahlen der Jahren 2010/2011: „So hält Leipzig mit einer offiziellen Armutsquote von 27 Prozent einen einsamen Negativrekord, ist damit nicht nur die sächsische, sondern die bundesdeutsche Armutshauptstadt.“[3] Schaut man sich die Antwort der Verwaltung weiter an, wird deutlich, dass von der Armutsgefährdung viele Bevölkerungsgruppen betroffen sind, einzelne Gruppen wie z. B. Arbeitslose, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie insbesondere Bürgergeldbeziehende; bei Letzteren liegt die Armutsgefährdungsquote bei 92 Prozent.

Und das hat auch mit einer dramatischen Entwicklung zu tun, die von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf – bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.[4]   

Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu[5], in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind. 

Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedrigen Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich. 

Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.

Der Leipziger Oberbürgermeister wandte sich zuletzt mit einem Appell zur Sozialstaatsreform an die politischen Verantwortungsträger im Bund: „In den Jahrzehnten des Wohlstands haben wir unseren Sozialstaat ausgebaut zu einem System, das schon längst nicht mehr nur in Notfällen hilft. Wir haben eine Art Lebensbegleitung geschaffen, der Staat fühlt sich für fast jede soziale Schieflage zuständig. Gleichzeitig will er dabei so gerecht wie möglich sein und baut einen Wust an Nachweispflichten und Prüfanforderungen auf, unter dem er selbst erstickt. Er entlässt Menschen aus Verantwortung und traut ihnen dann nicht über den Weg, wenn sie sich hilfesuchend an ihn wenden. Solange das Geld da war für Leistungen und Personal, hat das System funktioniert. Aber das Geld ist alle. Aus gut gemeinter Einzelfallgerechtigkeit wird Lähmung.“[6]

Die Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband regte dagegen mit einer Pressemitteilung am 3. Februar 2026 einen Armutsvermeidungs-Check an: „Die Regierung steht in der Pflicht, Armut abzubauen und nicht zu verschärfen. Jede sozialpolitische Reform muss deshalb einem Armutsvermeidungs-Check unterzogen werden. Heißt: Jede geplante Maßnahme, die droht Armut zu verschärfen, ist zu unterlassen. Sozialleistungen sind stattdessen armutsfest auszugestalten.“[7]

„Mit zwei Schreiben wenden sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen an die politisch Verantwortlichen. Gemeinsam ist den Schreiben, dass deutliche soziale Verschlechterungen durch die Reform befürchtet werden. Ein Brief an die Mitglieder des Ausschusses Arbeit und Soziales (des Deutschen Bundestages, Anm. Antragsteller) stammt von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtverbänden sowie dem Mieterbund.  Obwohl von den Beteiligten je eigene umfangreiche Stellungnahmen (zum Änderungsgesetz zum SGB II, Anm. Antragsteller) vorliegen, ist es ihnen wichtig gemeinsam vor den drohenden sozialen Auswirkungen der Reform zu warnen. Die geplanten Maßnahmen fokussieren auf mehr Auflagen und mehr Druck für die Leistungsberechtigten. Diese sind nicht geeignet, um eine nachhaltige Integration in Erwerbsarbeit zu erreichen. Im Gegenteil werden Leistungseinschränkungen angedroht, die im schlimmsten Fall Leistungsberechtigte ihr Zuhause kosten können. Im Einzelnen werden insbesondere vier Aspekte des Gesetzentwurfs besonders hervorgehoben: Kritik an der Wiedereinführung eines Vermittlungsvorrangs; Abschaffung der Karenzzeit Vermögen; Verschärfung der Sanktionsregeln sowie die restriktiveren Regeln bei den Wohnkosten.“[8]

Die Fraktion Die Linke lehnt sich mit diesem Antrag an diese Forderung an. Der Oberbürgermeister ist nicht nur der prominenteste Vertreter unserer Stadt, sondern zugleich als Präsident des Deutschen Städtetages im politischen und institutionellen Gefüge der Bundesrepublik mit einer exponierten Funktion ausgestattet. Er hat sowohl Zugang zur Sächsischen Staatsregierung als auch zur Bundesregierung und vermag wie kein anderer Vertreter der Stadt Leipzig, diese drängenden Probleme und Herausforderungen zielgerichtet zu adressieren.

[1] Der Paritätische: Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke, 2025 (Quelle: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise_Buergergeld-2025_web.pdf, letzter Aufruf 17. Februar 2026)

[2] Vgl. Antwort VIII-F-01908-AW-01 zu Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“ und Antwort VIII-F-02121-AW-01 zu Nachfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig - Nachfrage zur Anfrage VIII-F-01908“ (Quellen: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027359 und https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2028066, letzter Aufruf 17. Februar 2026)

[3] Pellmann, Dietmar: Armut in Sachsen. Sozialpolitische Hefte Nr. 12, S. 3, Leipzig 2011

[4] Vgl. Antwort VIII-F-01980-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027673, letzter Aufruf 19. Februar 2026)

[5] Vgl. Antwort VIII-F-01981-AW-01 zur Anfrage „Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025 – Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01“ (Quelle: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027674, letzter Aufruf 19. Februar 2026)

[6] Burkhard Jung: Sozialstaat ohne Kasse. Welt am Sonntag, Ausgabe vom 18. Januar 2026, S. 9

[7] Vgl. Pressestatement Katja Kipping vom 3. Februar 2026. Quelle: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/armutszahlen-pressestatement-von-katja-kipping/, letzter Aufruf 11. Februar 2026

[8] Der Paritätische Gesamtverband, Fachinformation „Kritik an ‚neuer Grundsicherung‘. Bündnisse fordern Korrekturen am Gesetzentwurf“ vom 18. Februar 2026 (Quelle: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kritik-an-neuer-grundsicherung/, letzter Aufruf 19. Februar 2026)