VIII-A-02468 Durch Umweltschutz Kosten sparen - auf dem Weg zur Schwammstadt
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen zur Entsiegelung einzuleiten, um die anfallenden Gebühren für die Oberflächenwasserbeseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ab dem Jahr 2027 jedes Jahr um mindestens 100.000 € zu senken. Notwendige Flächen zur Förderung des Umweltverbundes sind hiervon ausgenommen.
Begründung:
Wie aus der Anfrage VIII-F-02265 „Beseitigung von Oberflächenwasser“ hervorgeht, muss die Stadt Leipzig für die Oberflächenwasserbeseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze jährlich ca. 24.248.000,00 € aufwenden – eine Summe, die kritisch hinterfragt werden kann. Durch die Entsiegelung von Verkehrsflächen sollte angestrebt werden, diese Kosten signifikant zu senken.
Dies muss nicht zwangsläufig durch zusätzliche neue Bauvorhaben erfolgen, sondern kann auch im Zuge bereits geplanter und ohnehin umzusetzender Komplexbaumaßnahmen realisiert werden.
Asphaltierte oder betonierte Flächen zu entsiegeln und damit Regenwasser vor Ort versickern zu lassen, bietet zahlreiche ökologische Vorteile (Verbesserung des Stadtklimas, Entlastung der Kanalisation und der Gewässer, Unterstützung des städtischen Grüns, Neubildung von Grundwasser etc.) und trägt zudem zum notwendigen Katastrophenschutz bei Starkregenereignissen bei.
Wie die Anfrage jedoch offenlegt, hätte eine konsequente Entsiegelung asphaltierter oder betonierter Flächen auch erhebliche positive Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage sollten keine Möglichkeiten ungenutzt bleiben, um die Ausgabenseite der Stadt Leipzig zu reduzieren – insbesondere dann, wenn sich hierdurch zugleich weitreichende ökologische Ziele sowie Aspekte des Katastrophenschutzes verwirklichen lassen.
