VIII-A-02160 Datenbasierte Bedarfserhebung und zielgruppenspezifische Hilfe für wohnungslose junge Volljährige in Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird zu folgendem beauftragt:
1. Systematische Erfassung und Bedarfsermittlung:
Das Sozialamt wird beauftragt, die Stichtagserhebung zur Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit ab dem nächsten Sozialreport systematisch nach Alterskohorten auszuwerten und dabei auch 18 bis unter 27 Jahre (Junge Volljährige gemäß SGB VIII) aufzuschlüsseln. Die Erhebung ist unter Beachtung der methodischen Standards und Erfahrungen aus der Empirischen Untersuchung nach § 8 Absatz 2 und 3 WoBerichtsG auszuwerten. Ziel ist die transparente Darstellung des Bedarfs obdachloser junger Volljähriger, die das etablierte Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen.
2. Notschlafstelle im Rahmen der Jugend- und Wohnungsnotfallhilfe:
Basierend auf den gewonnenen Daten und den vorliegenden Fachempfehlungen (Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe 2024) wird die Einrichtung einer niedrigschwelligen, zweckgebundenen Notschlafstelle für junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 27 Jahren geplant.
An der Konzeptionierung sind sowohl das Amt für Jugend und Familie sowie das Sozialamt im Sinne der Schnittstelle Jugendhilfe – Wohnungsnotfallhilfe (Maßnahme 19 des Fachplan Wohnungsnotfallhilfe) zu beteiligen und eine schnittstellenorientierte Betreibung und Finanzierung vorzulegen. Das Angebot ist in Trägerschaft des Sozialamtes mit begleiteten Hilfen nach SGB VIII zu planen. Es sind eine altersgerechte räumliche Trennung von älteren Personen und eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung im Sinne der Jugendsozialarbeit zu gewährleisten. Geschlechtergeschütze Bereiche und ein Gewaltschutzkonzept sollen außerdem Bestandteil des Konzeptes sein.
3. Berichtspflicht:
Über die Methodik der verbesserten Datenerfassung (Punkt 1) sowie die Ergebnisse der Planungen und der Standortfindung (Punkt 2) ist dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss bis zum ersten Quartal 2027 zu berichten.
Begründung:
1. Erforderliche Datengrundlage und Alterskohorten
Die Praxis der sozialen Arbeit an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe zeigt, dass junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) ohne vorherigen Jugendhilfebezug eine der am stärksten gefährdeten Gruppen in der Stadt darstellen. Sie sind im allgemeinen Hilfesystem des SGB XII schwer erreichbar und meiden Notunterkünfte, was sie zu einer verdeckt wohnungslosen Gruppe macht.
Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass die Erfassung wohnungsloser Personen in Leipzig unzureichende Ergebnisse liefert (vgl. Antwort zur Anfrage VIII-F-01740). Um die Hilfen bedarfsgerecht zu steuern, ist eine transparente Datenerhebung zwingend erforderlich. Die Stichtagserhebung des Sozialamtes liefert bereits Daten; eine systematische Auswertung, die sich an der Altersgrenze 18 bis unter 27 Jahre orientiert, ist notwendig, um den tatsächlichen Bedarf der jungen Volljährigen faktenbasiert zu ermitteln.
2. Schließung der Hilfeangebotslücke
Junge Volljährige in Not benötigen ein Setting, das Schutz, niedrigschwelligen Zugang und eine konsequente pädagogische Perspektive vereint. Die Angebote des Jugendwohnen zielen dagegen schwerpunktmäßig auf hilfeerfahrene junge Menschen, während das “Bed by night”-Angebot auf Jugendliche unter 18 Jahren abstellt.
Eine Notschlafstelle an der Schnittstelle Jugendhilfe – Wohnungsnotfallhilfe soll die altersgerechte Betreuung und die notwendige pädagogische Qualität gewährleisten, die über die bloße Existenzsicherung hinausgeht. Die Notwendigkeit eines solchen Übernachtungshauses für junge Volljährige wurde auf der Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe 2024 von den Beteiligten aus Sozial- und Jugendhilfe befürwortet (vgl. Dokumentation https://gleft.de/6rB, Seite 42). Die – leider wachsende – Zielgruppe hatte und hat in der Regel keine Berühung mit der Jugendhilfe, meidet zum Teil die Übernachtungshäuser für Volljährige. Es bedarf daher eines niedrischwelligen Angebotes. Als räumliche Option könnte nach Auszug des Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen die Scharnhorstraße 27 in Erwägung gezogen werden. Alternativ sind nicht genutzte Einrichtungen der soziale Infrastruktur in Innenstadtnähe zu priorisieren.
