VIII-A-01628 Evaluation und Aktualisierung des lokalen Kinderschutzkonzeptes - Berücksichtigung des Schutzes vor und Intervention gegen sexualisierte Gewalt

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Kinderschutzkonzept der Stadt Leipzig „Leipziger Leitfaden für Kinderschutz“ unter Beteiligung des Netzwerks Kinderschutz sowie unter wissenschaftlicher Begleitung hinsichtlich der Erfolge und Verbesserungsbedarfe im Kinderschutz, zur Wirksamkeit des Netzwerks und der Netzwerkpartner zu evaluieren und zu aktualisieren.

In der Evaluierung des Leitfadens Kinderschutz sollten u. a. folgende Aspekte überprüft, und in Form einer Defizit- und Bestandsanalyse der Verfahren und Strukturen der Stadt sowie bei Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, ausgewertet und aktualisiert werden:

  • Prävention: Maßnahmen zur Sensibilisierung und Stärkung der Kinder, um sie vor Übergriffen zu schützen. 
  • Risikoanalyse und Ressourcen: Identifizierung potenzieller Gefahren und Ressourcen, die zur Unterstützung der Kinder dienen können. 
  • Personalmanagement: Klare Verantwortlichkeiten und Schulungen für das Personal im Umgang mit Kinderschutzfragen.
  • Verfahrensplan: Konkrete Schritte, die im Falle einer Kindeswohlgefährdung zu befolgen sind.
  • Beschwerdemanagement: Einrichtung von Beschwerdewegen für Kinder und Erwachsene.
  • Beteiligung: Einbeziehung von Kindern und Eltern in die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts.
  • Sensibilisierung: Aufklärung über Machtmissbrauch und die Gestaltung von Nähe und Distanz.
  • Verhaltenskodex: Klare Regeln und Grundsätze zum Schutz der Kinder. 
  • Krisenplan: Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung.
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Kooperation mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen relevanten Stellen. 

2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat den Evaluierungsbericht und das überarbeitete Kinderschutzkonzept „Leitfaden Leipziger Kinderschutz“ bis zum 3. Quartal 2026 zur Beratung vor.

3. Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass insbesondere im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) spezialisierte Verfahren entwickelt und angewendet werden, die Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen. Dabei sind vulnerable Gruppen, z. B. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder aus belasteten Familienstrukturen, explizit mitzudenken. In den Prozess wird die Expertise spezialisierter Fachdienste wie der Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt von Frauen für Frauen e. V. einbezogen.

3.1. Die Stadtverwaltung sichert zu, dass auf Kinderschutz und Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt spezialisierte Angebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es wird dafür Sorge getragen, dass mögliche finanzielle Zuwendungen von Bund oder Land zukünftig konkret in Maßnahmen des Kinderschutzes fließen.

4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen darauf hinzuwirken, dass das Thema des Kinderschutzes und der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Form eines Runden Tisches oder eines Betroffenenrates einen höheren Stellenwert bekommt.

Begründung

Wissenschaftlich fundierte entwicklungspsychologische Studien zeigen, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes prägend für das gesamte weitere Leben sind. Deshalb sind ein an den Bedürfnissen orientiertes gesundes Aufwachsen, Versorgung und Betreuung für die weitere Entwicklung des Kindes von elementarer Bedeutung.

Das Thema des Kinderschutzes hat in diesem Kontext und auch im Zusammenhang mit neuen Gesetzen (Bundeskinderschutzgesetz 2012 oder Jugendstärkungsgesetz 2021) sowie Krisen wie der Corona-Pandemie einen größeren Stellenwert bekommen: sowohl für Institutionen, die mit dem Wohl von Kindern und Jugendlichen befasst sind als auch Strukturen und Orten, an denen sich Kinder und Jugendlichen aufhalten. So sind Kinderschutzkonzepte für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich.

Im Leitfaden Leipziger Kinderschutz (2010) findet sich unter „Aufbau eines Netzwerks Frühe Hilfen“ der Anstrich: Erstellung eines lokalen Kinderschutzkonzepts mit präventiven und Interventions-Anteilen.

Ein Kinderschutzkonzept ist ein Regelwerk für Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, um diese vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch zu schützen. Es legt fest, wie die Rechte und das Wohl der Kinder gewahrt, Gefährdungen erkannt und im Verdachtsfall gehandelt wird. Ziel ist es, eine sichere Umgebung zu schaffen, in welcher Kinder geschützt aufwachsen können.

Die Stadt Leipzig verfügt seit 2008 über ein Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen und eine entsprechende Koordinationsstelle, die bei der Amtsleitung angesiedelt ist. 2014 wurde der Leitfaden Leipziger Kinderschutz (2014) erweitert und qualifiziert und somit ein erstes lokales Kinderschutzkonzept aufgestellt.

Ein Kinderschutzkonzept soll kein starres Dokument sein, sondern sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Es soll eine gelebte Praxis sein, welche die Sicherheit und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt. 

Ein schwerwiegendes Problem stellt die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dar. Schon 2013 stellte die WHO fest, dass in Deutschland pro Schulklasse durchschnittlich ein bis zwei Kinder im Laufe ihrer Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Eine jüngst erschienen Studie „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (https://www.aerzteblatt.de/archiv/sexualisierte-gewalt-gegen-kinder-und-jugendliche-40631acc-a146-4765-be89-bc20dcea5871) versucht für die Bundesrepublik diesbezüglich das Dunkelfeld zu erhellen. Die Gesamtzahl der von sexualisierter Gewalt Betroffenen lag bei 12,7 %, die Betroffenenrate betrug bei Frauen 20,6 % und lag bei Männern bei 4,8 %. Am häufigsten waren Familie und Freundeskreis Tatkontexte, Männer erlebten allerdings häufiger im institutionellen Kontext sexualisierte Gewalt. Auch der digitale Raum rückt als Tatort stärker in den Fokus.

Der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen forderte schon 2020 von den Bundesländern einen ressortübergreifenden „Masterplan“ gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen, dem das Land Sachsen nur in Ansätzen nachkommt.

Das entbindet die Stadt nicht sich selbst stärker zu engagieren. Sexualisierte Gewalt unterscheidet sich von anderen Formen der Kindeswohlgefährdung durch die gezielte Vorgehensweise der Täter/innen, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch Hilfssysteme manipulieren und beeinflussen. Darauf muss in erster Linie der ASD kompetent reagieren. In Leipzig gibt es mit der Kinder- und Jugendberatung der Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt bei Frauen für Frauen e. V.  und mit Bellis e. V. spezialisierte Akteure, deren Expertise dazu genutzt werden sollte. Zudem sollten spezialisierte Beratungs- und Interventionsstellen auch finanziell gestärkt werden. Im Falle der Ausschüttung von zusätzlichen Landesmitteln im Kontext des Masterplans zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist dies im Jahr 2024 nicht gezielt geschehen.

Die Stadt Leipzig sollte auf ihrer Ebene alle Möglichkeiten ausschöpfen um Prävention und Intervention im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen voranzubringen, aber auch im Austausch mit dem Land Sachsen ein stärkeres Engagement einfordern. Eine Maßnahme könnte die Etablierung eines Landesbetroffenenrates oder einer anderen Form der Beteiligung von Betroffenen sein.