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VII-A-06716 Glasklar für Vogelschutz

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Bauantragstellende, deren Vorhaben Glasflächen mit Einzelflächen von mehr als 5 m² beinhaltet, nachweislich unverzüglich nach Antragstellung auf die aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren für wildlebende Vögel sowie das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hinzuweisen. Dabei ist den Antragstellenden mindestens ein Beratungsangebot für vogelschützendes Bauen nachzuweisen.
  2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen auf den Landesgesetzgeber dahingehend hinzuwirken, dass der Schutz wildlebender Vögel vor den aus durchsichtigen Glasflächen drohenden Gefahren effektiv – über den Regelungsinhalt des § 44 BNatSchG hinaus – zu einem im Baugenehmigungsverfahren präventiv zu berücksichtigendem öffentlichem Belang entwickelt wird.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat jährlich bis zum 30.06. eines Jahres, beginnend im Jahr 2023, über das in Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. unternommene Verwaltungshandeln zu berichten. Hinsichtlich des Beschlusspunktes 1. ist der Ratsversammlung mindestens über die Anzahl der ergangenen Hinweise, in ihrer Folge durch die Bauantragstellenden vorgenommenen Änderungen des Bauantrags sowie der im Sinne des Vogelschutzes spezifische Nebenbestimmungen enthaltenden Baugenehmigungen des Berichtszeitraums Auskunft zu erteilen.

 

Begründung:

Bauweisen mit besonders viel Glas, umgangssprachlich auch Glaskästen genannt, sind nicht nur deshalb bedenklich, weil sie dem Ziel einer ökologischen Durchgrünung der Stadt entgegenstehen, sondern sie entpuppen sich immer wieder als Todesfallen für Vögel. Obwohl alle europäischen Vogelarten nach dem EU-Recht geschützt sind und den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes genießen, bleiben unzählige durch Glasfronten verursachte Todesfälle ungeahndet und ebenso unbeachtet. Um zu verhindern, dass heutige Allerweltsarten durch Bebauung zu Raritäten werden und seltene Arten aus den städtischen Lebensräumen vollends verschwinden, müssen „Glaskästen“ auf ihre Gefahr für Vögel überprüft und ggf. durch die Naturschutzbehörde beauflagt werden.

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