VIII-A-01627-NF-01 Soziale Neubauten der LWB in Grünau: Platz und Mehrwert für alle schaffen
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird ersucht, im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der LWB eine Vereinbarung darüber zu treffen, eines der beiden Neubauprojekte insofern um zu konzipieren, dass entweder der Standort Plovdiver Straße 52 oder der Standort Grünauer Allee 84 von Anbeginn nicht als Gemeinschaftsunterkunft betrieben wird, sondern als reguläres Mehrfamilienwohnhaus, das einen Anteil von mindestens 50% Sozialwohnungen nach Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum umfasst.
2. Der Oberbürgermeister wird ferner ersucht, im Rahmen seiner Zuständigkeit und im Zuge der Vereinbarung gemäß Beschlusspunkt 1 die Nutzung des anderen, als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Standortes nach 3 Jahren zu evaluieren und im Falle geringer Zugangszahlen Geflüchteter und der Unterbelegung der stadtweiten Unterkünfte in Mehrfamilienhäusern bzw. Gewährleistungswohnungen die Nutzung als Unterkunft zu beenden und den Wohnraum der Nutzung für andere soziale Zwecke, vorrangig für Sozialwohnungen zuzuführen.
3. Der Oberbürgermeister wird ersucht, im Zuge der vorgeschlagenen Vereinbarung mit der LWB gemäß Beschlusspunkt 1 darauf hinzuwirken, im Erdgeschoss des Standortes, der künftig als Gemeinschaftsunterkunft genutzt wird, Räume für die Beratung von Senior*innen und Familien sowie allgemeine Sozialberatung zur Verfügung zu stellen. Dazu sollte bis zum Ende des 2. Halbjahrs 2025 unter Einbeziehung von Akteuren im Stadtteil (Quartiersrat, Koordinierungsstelle Migration / Integration Grünau, Komm-Haus, Kita und Schule in der Umgebung, Quartiersmanagement) ein Nutzungskonzept erstellt werden, das von der Stadt Leipzig und anderen Fördermittelgebern finanzierte regelmäßige Angebote sowie freie Nutzungsfenster beinhaltet. Das Konzept ist finanziell zu unterlegen, mit der Haushaltsplanung 2027/28 und darüber hinaus nachhaltig zu sichern.
4. Die Stadt nimmt Gespräche mit der Konsum Leipzig eG auf, um den Standort der ehemaligen Kaufhalle am Jupiterplatz für eine soziale und kulturelle Nutzung durch Akteure aus dem Stadtbezirk anzumieten bzw. anzukaufen. Hier sollte auch die Implementierung der Stadtteilbibliothek Grünau Nord geprüft werden.
5. Die Maßnahmen werden in eine ganzheitliche Quartiersentwicklung im Sinne des Quartierskonzepts für die WK 7 und 8 (VII-DS-09761) integriert.
Begründung:
Die Errichtung zweier neuer Gemeinschaftsunterkünfte in Leipzig-Grünau wurde am Stadtrat vorbeigeplant. Grundlage ist eine Vereinbarung der Stadt mit der LWB. An beiden Standorten sollen 240 (Plovdiver Str.) bzw. bis zu 200 Menschen (Grünauer Allee) unterkommen. Die Stadt plant, beide als Gemeinschaftsunterkünfte anzumieten, für die Plovdiver Allee ist eine Laufzeit von 25 Jahren und Verlängerungsoption von 5 Jahren geplant (Beschlussvorlage – VIII-DS-01443).
In Grünau sind mit der Weißdornstraße (300 Plätze) und Liliensteinstraße (219 Plätze) bereits zwei Unterkünfte angesiedelt. Insbesondere in Grünau-Nord und Grünau-Mitte leben viele Menschen mit Migrationsgeschichte, auch in ihren eigenen Wohnungen. Grünau weist grundsätzlich weiter eine hohe Armutsquote auf, insbesondere Grünau-Nord und Grünau-Mitte haben hohe Anteile bezüglich Sozialleistungsbezug, Hilfen zur Erziehung, Alters- und Kinderarmut. Nicht die Unterbringung von Geflüchteten ist ein Problem, das will die Antragstellerin deutlich klarstellen. Die Aufnahme und menschenwürdige Versorgung von schutzsuchenden Menschen ist nicht nur unsere gesetzliche Aufgabe, sondern auch eine humanitäre Pflicht, die wir gern erfüllen wollen, zumal unsere Gesellschaft von Zuwanderung auch über Flucht stark profitieren kann.
Die Errichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte allerdings widerspricht prinzipiell dem Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ (2012/13), das einen Schwerpunkt auf dezentrales, selbstbestimmtes Wohnen legt. Es widerspricht bezüglich des Standortes Plovdiver Str. aber auch dem Quartierskonzept für die Wohnkomplexe (WK) 7 und 8, nachdem sich hier „städtebauliche, funktionale und soziale Missstände“ manifestiert hätten und es „Strategien brauche, um eine soziale Durchmischung bzw. Stabilität herzustellen“. Dazu gehörten laut Konzept u. a. die Schaffung nachfragegerechter und alternativer Wohnformen und der Erhalt des Grünflächenanteils.
Aus Sicht der Linken ist es stadtentwicklungs- und integrationspolitisch falsch, dort Gemeinschaftsunterkünfte zu errichten, wo Problemlagen und Herausforderungen sowieso groß sind. Das hat nichts mit der Herkunft derer zu tun, die in den Unterkünften leben sollen, sondern mit deren prekärer Lebenssituation und fluchtbedingten Problemlagen. Wir plädieren darum dafür, einen der beiden geplanten Standorte von Anbeginn als reguläres Wohnhaus mit einem großen Anteil an mietpreisgebundenen Wohnungen zu planen, die sowohl für einkommensarme Menschen als auch Mittelschichthaushalte egal welcher Herkunft zur Verfügung stehen können. Für eine solche Variante plädieren wir in der Mittelfristperspektive aber auch für den anderen Standort. Darüber hinaus wollen wir, dass der Standort, in dem zunächst eine Gemeinschaftsunterkunft entsteht, mit der Implementierung eines Stadtteilzentrums im Erdgeschoss einen Mehrwert für das Quartier generiert. Dazu ist die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für die Erdgeschossräume mit Akteuren aus Grünau in die Wege zu leiten. Diese Angebote sollen verbindlich und finanziell gesichert sein. Es soll alles dafür getan werden, dass beide Neubauten kleine Katalysatoren für die Quartiersentwicklung im Sinne des Stadtentwicklungskonzepts Grünau 2030 und des Quartierskonzepts für WK 7 & 8 werden.
