Neufassung VIII-A-01797-NF-01 Kein Verkauf des Güterschuppens am S-Bahnhof Connewitz – Konzeptvergabe im Erbbaurecht realisieren
Beschlussvorschlag
Der Grundstücksteil mit dem Güterschuppen (gemäß Lageplan aktuelle Flurstücke 532/32 und 532/33 der Gemarkung Connewitz sowie 72/5 der Gemarkung Lößnig) wird nicht veräußert.
Stattdessen wird der Oberbürgermeister beauftragt:
- den Grundstücksteil mit dem Güterschuppen (gemäß Lageplan aktuelle Flurstücke 532/32 und 532/33 der Gemarkung Connewitz sowie 72/5 der Gemarkung Lößnig) per Konzeptvergabe im Erbbaurecht zu verpachten.
- dazu dem Stadtrat bis zum Jahresende 2025 eine Ausschreibung mit Kriterienkatalog zur Vergabe vorzulegen, in dem die auf das Gemeinwohl orientierte Verwendung, etwa eine kulturelle Nutzung, Nutzung für schulische Zwecke in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen und/oder die Nutzung für die gesundheitliche Versorgung des Gebietes als mögliche Nutzungskonzeptionen begründet werde.
- mit dem Erwerber des ehemaligen Bahnhofsgebäudes (Aldi) Gespräche über eine gemeinsame Entwicklung des Areals im Sinne einer gemeinwohlorientierten Nutzung unter Berücksichtigung des BP 2 aufzunehmen.
Begründung
Im Jahr 2024 wurden die Flächen am S-Bahnhof Connewitz, die der Herstellung eines P+R-Platzes dienen sollen, von der Stadt durch die Bahn erworben. Für die Grundstücksteilflächen des ehemaligen Güterschuppens mit Laderampe ist gemäß Beschluss VII-A-00941-NF-02-ÄA-01 – neben der Nutzung als P&R-Platz - eine Prüfung zur Ermöglichung kultureller Nutzung vorgesehen. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Eine Nutzung u.a. durch Künstlerateliers, Bandprobenräume, Gastronomie etc. ist demnach möglich.
Für die Instandsetzung des Gebäudes wurden allerdings hohe Kosten von mindestens 1,3 Mio. Euro veranschlagt. Laut Antwort auf die Anfrage VIII-F-01468-AW-01 beabsichtigt die Stadt den Grundstücksteil mit Gebäude daher zu verkaufen.
Die Antragssteller*innen schlagen stattdessen eine Vergabe im Erbbaurecht unter Berücksichtigung einer auf das Gemeinwohl orientierten Nutzung vor. Der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden ist strategisch falsch und raubt der Stadt langfristig Gestaltungsmöglichkeiten. Der Stadtrat hat sich in der Vergangenheit klar gegen den Verkauf kommunaler Liegenschaften ausgesprochen. Dies sollte auch für eben jene, gerade erst erworbene gelten.
Durch den Erwerb des benachbarten ehemaligen Bahnhofsgebäudes durch Aldi wird es aus Sicht der Antragssteller*innen noch wichtiger das städtische Areal für gemeinwohlorientierte, kulturelle, soziale Ziele zu sichern.
Denkbar sind hierbei auch Nutzung der Räumlichkeit im schulischen Kontext, etwa durch das benachbarte Gymnasium. So besitzt die nur wenige Meter entfernte Louise-Otto-Peters-Schule keinen separat nutzbaren Veranstaltungsraum, keine eigenen Sporträume, keinen Schulclub etc. Auch Räumlichkeiten für Ganztagsangebote, Chor, selbst Teile der Unterrichtsgestaltung usw. wären als sinnvolle gemeinwohlorientierte Nutzungen prüfenswert. Ein externer Zugang ließe mithin auch eine Nutzung durch die Vereinslandschaft des Stadtteils zu. Statt eines vorzeitigen Verkaufs sollte auch in diese Richtung gedacht werden. Erweiterungen von großen Bestandsgebäuden sind hingegen stets mit erheblichen Aufwänden verbunden. Hier befindet sich eine Liegenschaft in unmittelbarer Nähe und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.
Weitere Möglichkeiten bestünden in der (Teil-)verpachtung an kulturelle Träger und/oder unterschiedlichen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge (Praxen, Therapie etc.). Diese kämen dann den angrenzenden Stadtteilen zugute. Hierüber ließen sich nach Sanierung sogar langfristig Einnahmen generieren. Ein Verkauf ist also auch bezüglich der Sanierungskosten nicht die einzige Option im Umgang mit dem Grundstück. Bedarfe hierzu gibt es im Stadtteil genug. Die aufgezählten Nutzungsmöglichkeiten sind nur ein teil der Optionen.
Die Stadt soll bezüglich der Zuwegung und Nutzung mit dem privaten Konzern in Kontakt treten.
Durch einen gemeinwohlorientierten Ansatz der Nutzung – gleich welcher dieser Arten - könnte aus dem gesamten Gelände eine Belebung und ein spürbarer Gewinn für Lößnig und Connewitz an diesem Verkehrsknotenpunkt aus S-Bahn, Park and Ride und Straßenbahn erwachsen. Ein Verkauf entzieht das Gelände jeglicher Steuerbarkeit zur Entwicklung dieses Verbindungsstücks zwischen den beiden Stadtteilen und ist nicht rückgängig zu machen. Ein Verkauf wäre angesichts der gerade erfolgenden Verbindung beider Stadttele (Fußgängerbrücke, Einkaufsmarkt), eine vertane Chance.
