VIII-A-00603-NF-05 Mietwucher und überhöhte Mieten erfassen und konsequent ahnden!

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Beschlussvorschlag:

Die Anträge VIII-A-00603 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und VIII-A-00773 der Fraktion DIE LINKE werden als gemeinsame Neufassung wie folgt zur Beschlussfassung zusammengeführt:

  1. Der Sachstandsbericht über die Bearbeitung von Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz wird zur Kenntnis genommen. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen

a.  wie die Online-Formulare für überhöhte Mieten sowie für Zweckentfremdung in das vom Stadtrat beauftragte digi  tale Informations- und Mitwirkungsangebot für Mieterinnen und Mieter (Wohnportal) und in die Leipzig-App integriert werden kann

b. zusätzlich Mietwucher durch Überprüfung online eingestellter Wohninserate systematisch erfasst werden kann. Hierzu ist der Austausch mit der Stadt Freiburg i. Br. zu suchen.

3. Mieter*innen, die einen Verdacht melden, werden weitergehend beraten. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine angemessene Information und Beratung von Mieterinnen und Mietern zu Mietwucher und überhöhten Mieten zu gewährleisten. Hierbei ist insbesondere die vom Stadtrat beauftragte zentrale Anlauffunktion für Mieterinnen und Mieter sowie die Information in den Bürgerämtern bei Um- und Anmeldung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers und die konkreten Schritte der Prüfung und Ahndung auf der Website der Stadt Leipzig dargestellt.

4. Der Oberbürgermeister ergreift eine Initiative beim Deutschen Städtetag und der Bundesregierung mit dem Ziel die Anwendung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) zu vereinfachen und dafür die Nachweispflicht für die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen zu streichen sowie den Bußgeldrahmen zu erhöhen. 

5. Der Oberbürgermeister informiert regelmäßig im zbA Wohnen sowie im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt über die Umsetzung der Pt. 1 bis 4, insbesondere die beim Sozialamt erfassten Fälle, den damit verbundenen Vollzug von Ordungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren und den dafür notwendigen Ressourcenaufwand.

6. Im Zuge der Beteiligung zur Sächs. Kappungsgrenzen-Verordnung wird durch das SMIL ein Gutachten zu Mieterschutz-Instrumenten erstellt. Die Stadt Leipzig regt an, beteiligt zu werden und die Indizien zum „geringen Angebot“ prüfen zu lassen.