IV/A 68 Bürgerhaushalt 1 - Einführung des Bürgerhaushalts für Leipzig
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. ein Konzept und einen Maßnahmenplan zur Vorbereitung und schrittweisen Einführung eines Bürgerhaushaltes in Leipzig zu entwickeln und zum Ende des 1. Quartals 2006 dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen, um erste Ergebnisse in die Haushaltplanung 2007 einfließen zu lassen.
2. Partner, wie z. B. Leipziger Agenda 21 – AG Bürgerhaushalt, sind einzubeziehen. Der Stadtrat ist darüber in geeigneter Weise zu informieren.
Begründung:
Der Bürgerhaushalt ist ein Beteiligungsverfahren für die offensive Einbeziehung der Bürger in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse. Er weckt das Interesse der Bürger für das Ge-meinwesen und trägt dazu bei, dass sie Verantwortung für die Zukunft ihrer Stadt überneh-men. Er stärkt die lokale Demokratie und sorgt für eine neue Qualität in der kommunalen Haushaltspolitik.
Nachdem zahlreiche kleinere Kommunen in Deutschland bereits seit Jahren erfolgreich mit Bürgerhaushalten arbeiten, führen nunmehr auch Großstädte wie Bezirke des Landes Berlin (z.B. Berlin- Lichtenberg mit 252.000 Einwohnern) Bürgerhaushalte ein.
Aktueller Stand:
z
Anmerkung:
Der Antrag wurde zurückgezogen, da ein von allen Fraktionenen des Stadtrates getragener Antrag mit der gleichen Intention ins Verfahren gebracht wurde.
