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IV/A 67 Bürgerhaushalt 3 - Verlängerung der Auslegungsfrist für die Haushaltsplanung ab 2006

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Die Auslegungs- und Einwendungsfrist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig im Rahmen der Haushaltsplanung wird ab der Planungsphase für 2006 auf 14 Arbeitstage erweitert.

Begründung:

Die aufgrund besonderer Umstände verlängerten Auslegungs- und Einwendungsfristen für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Beratungen zum Haushaltplanentwurf 2005 hatten zur Folge, dass wesentlich mehr Anregungen und Änderungsvorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig eingegangen sind als in den Jahren zuvor.

Außerdem nahm die Qualität der Bürgereinwände deutlich zu.

Im Rahmen von Partizipation und Stärkung der lokalen Demokratie ist es für Stadträtinnen und Stadträte sowie Verwaltung hilfreich, Anregungen betroffener Bürger stärker in die stadtpolitische Arbeit einfließen zu lassen. Das ist ein Schritt zu einem Bürgerhaushalt.

Geänderter Beschluss:

Neufassung des Antrags vom 8.7.2005"Die Auslegungs- und Einwendungsfrist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig im Rahmen der Haushaltsplanung wird ab der Planungsphase für 2006 auf 2 Wochen erweitert."

Aktueller Stand:

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