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IV/A 52 Randbebauung Bildermuseum – keine direkte oder indirekte Beteiligung

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. dafür Sorge zu tragen, dass keine finanziellen Mittel der Stadt Leipzig für die ausstehende Randbebauung des Museums für bildende Künste bereitgestellt werden, soweit das Projekt für die Stadt unwirtschaftlich ist

2. als Gesellschaftervertreter der Stadt in Unternehmen mit städtischer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass kein Unternehmen mit städtischer Beteiligung im Bereich des Museums für bildende Künste als Investor oder potentieller Mieter/Nutzer auftritt, soweit das Projekt für das Unternehmen unwirtschaftlich ist.

Die Mitglieder des Stadtrates in Aufsichtsräten von Unternehmen mit städtischer Beteiligung werden entsprechend § 98 der Sächsischen Gemeindeordnung aufgefordert, in dem zuständigen Aufsichtsgremium gegen ein mögliches Engagement des jeweiligen Unternehmens aufzutreten.

Begründung:

Der Haushaltslage der Stadt Leipzig sowie auch die Finanzlage der Unternehmen mit städtischer Beteiligung lassen ein Engagement an dieser Stelle nicht zu. Fehlendes privates Interesse für die mögliche Umbauung des Museums für bildende Künste kann nicht durch die Stadt ausgeglichen werden. Im Übrigen sollte der Verkauf von dort vorhanden städtischen Flächen der Finanzierung des Museumsneubau bzw. der notwendig gewordenen Grundstücksankäufe dienen.
Es ist zwar verständlich, dass das Dezernat VI sich eine Vollendung der Bebauung des ehemaligen Sachsenplatzes wünscht, jedoch sind die Anstrengungen hier verstärkt auf private Investorensuche zu legen. Notfalls muss auf die Fertigstellung der Randbebauung für das Museum in den nächsten Jahren verzichtet werden.

Aktueller Stand:

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